Umfang und Vielfalt der ESG-Vorschriften nehmen weiterhin rapide zu. Sie beziehen sich auf ein breites Spektrum von Unternehmensaktivitäten mit dem Ziel, Märkte zu stimulieren, Verhaltensweisen zu ändern, Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Staatliche Stellen und Regulierungsbehörden werden zunehmend mehr Befugnisse und Pflichten zur Überwachung und Durchsetzung haben, wobei in einigen Märkten neue Regulierungsbehörden geschaffen werden.
Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Hot Topics unserer Beratungspraxis im Bereich ESG.
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Felix Schmidtke, Dr. Matthias Spilker, LL.M.
Die EU-Mitgliedstaaten haben am Freitag, den 15. März 2024, für die politisch umstrittene und von Deutschland auf der Zielgeraden abgelehnte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt. Welche Anpassungen hat es in letzter Minute gegeben und wie wirkt sich dies auf das in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus? Wir beantworten nachstehend wesentliche Fragen rund um die aktuellen Entwicklungen.
Felix Schmidtke, Dr. Matthias Spilker, LL.M.
Am 5. März 2024 haben sich die Vertreter der europäischen Organe im sog. Triologverfahren auf eine finale Fassung der neuen EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten verständigt (nachfolgend: „EU-Zwangsarbeitsprodukteverordnung“). Die Verordnung soll die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem europäischen Markt schaffen. Die Verordnung ergänzt damit die kürzlich beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie und ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der EU.
Die Erzeugung von Wasserstoff ist ein anspruchsvoller chemischer Prozess. Es überrascht nicht, dass für den Bau und den Betrieb einer Wasserstoffanlage auch eine anspruchsvolle Umweltgenehmigung erforderlich ist. Das bedeutet, dass die Genehmigung von Wasserstoffanlagen Zeit braucht. Deutschland und die EU versuchen, das Verfahren zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.
Die Europäische Union steht unmittelbar vor der Verabschiedung zweier Rechtsakte, die eine nachhaltigere Produktgestaltung und eine verlängerte Produktlebensdauer fördern sollen:
die Ökodesign-Verordnung,
die Richtlinie zum Recht auf Reparatur
Zudem wurde die jüngst verabschiedete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ("Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher")
am 6. März 2024 im Amtsblatt verkündet und wird somit am 26. März 2024 in Kraft treten.
Die vorgenannten legislativen Maßnahmen sind integraler Bestandteil des europäischen “Green Deals”, mit dem die EU das ehrgeizige Ziel verfolgt, bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral zu sein. Die drei EU-Rechtsakte ergänzen sich gegenseitig und decken zusammen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab. Sie bringen weitreichende Konsequenzen für den Hersteller und alle Akteure der Vertriebskette mit sich.
Dr. Michael Jünemann, Timo Förster
Mit der Einführung einer nachhaltigen Anleihe (im englischen Bond) durch die Ende 2023 verabschiedete Verordnung der Europäische Union über europäische grüne Anleihen (Verordnung (EU) 2023/2631, umgangssprachlich auch als European Green Bonds Verordnung bezeichnet, „EuGBVO“) wird ein einheitlicher europäischer Standard für grüne Anleihen geschaffen. So sollen Emittenten ab Geltungsbeginn der EuGBVO am 21.12.2024 Anleihen als sogenannte European Green Bonds („EuGB“) begeben können.
Die EuGBVO setzt einen EU-weiten Markstandard für „grüne“ Anleihen der Klarheit und Vergleichbarkeit bei nachhaltigen Anleihen schaffen soll und als European Green Bond Standard („EuGBS“) bezeichnet wird. Dieser Beitrag bietet einen Überblick zu EUGB und EuGBS und zu deren Bedeutung im Kontext nachhaltiger Finanzierung.
Guido Bormann; Marcin Bartkowiak; Johannes Woltering
Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli 2023 einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software veröffentlicht, der auf der Internetseite des UBA heruntergeladen werden kann und ebenfalls als englische Version erhältlich ist. Es handelt sich dabei um eine Neufassung des ursprünglich im Mai 2019 erschienenen Leitfadens, der an die Kriterien des im Dezember 2019 erschienenen Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DE-ZU-215) angepasst wurde. Dieses Gütezeichen wurde in einem Forschungsprojekt des UBA gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem Umweltcampus Birkenfeld der Hochschule Trier entwickelt.
Neue gesetzliche Anforderungen zwingen Unternehmen zur transparenten Darstellung umweltbezogener Produkteigenschaften. Verstöße führen nicht nur zu Imageschäden, sondern auch zu zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Mit der Einführung der Abhilfeklage können Verbraucherverbände nun kollektiv gegen solche Verstöße vorgehen, was Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Ein Blick auf aktuelle Entscheidungen und zukünftige Anwendungsbereiche verdeutlicht die wachsende Bedeutung der Abhilfeklage im ESG-Bereich.
Dr. Matthias Lang, Anja Holtermann, LL.M.
Klimaneutralität bis 2045 erfordert eine Verringerung der CO2-Emissionen insbesondere auch im Energiesektor. In den letzten Jahren entwickelte sich Wasserstoff, insb. grüner Wasserstoff, neben den klassischen erneuerbaren Energien zum politischen und gesellschaftlichen Favoriten. Spätestens seit die Ampel-Koalition regiert, liegt ein Schwerpunkt in Deutschland auf dem „Hochlauf der Wasserstofftechnologien“. Um diesen Hochlauf zu beschleunigen, soll über den Umweg der LNG-Terminals auch der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur sichergestellt werden.
Fragen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Implementierung von ESG-Kriterien sind längst Teil der täglichen arbeitsrechtlichen Beratungspraxis. Viele Unternehmen zeigen hier bereits ein geschärftes Bewusstsein für eine nachhaltige und soziale Unternehmensführung. Nicht selten kommt gleichwohl die Frage auf, was genau sich hinter den einzelnen Bereichen aus arbeitsrechtlicher Sicht verbirgt.
Mit unserer Beitragsreihe zum ESG und Arbeitsrecht möchten wir daher einen Überblick über einige der aus arbeitsrechtlicher Sicht besonders relevanten Themen geben, die jeweils hinter den Bereichen „Environmental“, „Social“ und „Governance“ stehen. In diesem ersten Beitrag geht es um das „E“ und mithin um den Bereich „Umwelt“.
Das AGG verfolgt den Zweck, diejenigen zu schützen, die aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt werden. Die Gleichbehandlung von Beschäftigten gehört zu den Grundpfeilern eines nach ESG-Kriterien ausgerichteten Unternehmens. Umso tragischer ist die seit Bestehen des AGG zu beobachtende Entwicklung von Modellen, die darauf ausgelegt sind, sich zu bereichern und den Zweck des AGG zu unterlaufen.
Das „AGG-Hopping“ scheint zu einem regelrechten Trend zu werden und versetzt Arbeitgeber regelmäßig ungerechtfertigt in Erklärungsnot.