Update: Regierungsentwurf zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II)

Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) beschlossen. Die PSD II wurde am 8. Oktober 2015 vom Europäischen Parlament angenommen (wir berichteten) Der Gesetzesentwurf greift nunmehr sowohl die aufsichtsrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Vorgaben der PSD II auf. Bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden kann, muss die Bundesregierung den Entwurf zunächst an den Bundesrat zur Stellungnahme zuleiten.

Eine wesentliche Änderung zur bisherigen Gesetzeslage wird durch die Regulierung der sog. „Dritten Zahlungsdienstleister“ erfolgen. Hierunter versteht man Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Während erstere in den Zahlungsdienstekatalog aufgenommen werden und zukünftig einer Erlaubnis bedürfen, erfolgt für die Kontoinformationsdienste eine gesonderte Registrierungspflicht (wir berichteten ausführlich).

Weitere bedeutende Neuerungen erfolgen durch die Regelung der starken Kundenauthentifizierung zur Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung. Dabei müssen zwei unabhängige Elemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz zum Einsatz kommen.

Auf Grund der Veröffentlichung der PSD II im Januar 2016 und der darin enthaltenen Umsetzungsfrist muss das Gesetz bis zum 13. Januar 2018 in Kraft getreten sein.

Insights

Mehr

Nachhaltige und umweltfreundliche öffentliche Beschaffung: Rechtspflicht und Gebot der Stunde

Apr 09 2024

Mehr lesen

FTTH/FTTB: Wie steht es um die Finanzierung des Glasfaserausbaus in Deutschland?

Apr 02 2024

Mehr lesen

Reform der Produkthaftung - Neue Haftungs- und Prozessrisiken für Unternehmen!

Mrz 27 2024

Mehr lesen