EU: Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geändert

Geschrieben von

johannes wirtz Module
Johannes Wirtz, LL.M.

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

Am 10. Juni 2025 hat die Europäische Kommission eine neue Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 in Bezug auf Drittländer mit strategischen Mängeln in ihren AML/CFT-Regelungen („Verordnung“) verabschiedet. Die Verordnung ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675, in der ursprünglich die Drittländer mit hohem Risiko festgelegt wurden. 

Eine Reihe von Ländern wurde aus der bisherigen Liste gestrichen: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate. 

Mehrere Länder wurden in die Liste aufgenommen: Algerien, Angola, Côte d'Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela. Die aktuelle Liste umfasst somit nun 27 Länder mit hohem Risiko.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD 4) muss die Europäische Kommission Drittländer (d. h. Nicht-EU-Mitgliedstaaten) ermitteln, die strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Länder können eine erhebliche Bedrohung für das Finanzsystem der EU darstellen. Verpflichtete gemäß dem Geldwäschegesetz müssen verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden, wenn Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Drittländern mit hohem Risiko verbunden sind. Beispielsweise müssen die Verpflichteten zusätzliche Informationen über den Kunden und den/die wirtschaftlich Berechtigten, die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung, die Herkunft der Gelder und des Vermögens des Kunden und des/der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Gründe für die beabsichtigten oder durchgeführten Transaktionen einholen. Darüber hinaus ist für die Aufnahme oder Fortsetzung der Geschäftsbeziehung die Genehmigung der Geschäftsleitung erforderlich. Während der Geschäftsbeziehung muss de Verpflichtete eine verstärkte Überwachung durchführen, indem er die Anzahl und die Häufigkeit der Kontrollen erhöht.

Die Streichung von Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten wird die Geschäfte zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Vereinigten Arabischen Emiraten erheblich fördern.

Die Änderung berücksichtigt die Empfehlungen und die Arbeit der Financial Action Task Force (FATF). Die Verordnung wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 5. August 2025 in Kraft. 

Insights

Mehr
featured image

Endgültige RTS zu Unteraufträgen gemäß DORA wurde veröffentlicht

3 minutes Jul 22 2025

Mehr lesen
featured image

Deutschlands erste Entscheidung zur MiCAR: das VG Frankfurt zu Ethena

5 minutes Jul 14 2025

Mehr lesen
featured image

BFH: Wirtschaftliches Eigentum beim Aktienhandel um den Dividendenstichtag

4 minutes Jul 10 2025

Mehr lesen