Update: Regierungsentwurf zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II)

Geschrieben von

michael juenemann module
Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

johannes wirtz Module
Johannes Wirtz, LL.M.

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) beschlossen. Die PSD II wurde am 8. Oktober 2015 vom Europäischen Parlament angenommen (wir berichteten) Der Gesetzesentwurf greift nunmehr sowohl die aufsichtsrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Vorgaben der PSD II auf. Bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden kann, muss die Bundesregierung den Entwurf zunächst an den Bundesrat zur Stellungnahme zuleiten.

Eine wesentliche Änderung zur bisherigen Gesetzeslage wird durch die Regulierung der sog. „Dritten Zahlungsdienstleister“ erfolgen. Hierunter versteht man Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Während erstere in den Zahlungsdienstekatalog aufgenommen werden und zukünftig einer Erlaubnis bedürfen, erfolgt für die Kontoinformationsdienste eine gesonderte Registrierungspflicht (wir berichteten ausführlich).

Weitere bedeutende Neuerungen erfolgen durch die Regelung der starken Kundenauthentifizierung zur Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung. Dabei müssen zwei unabhängige Elemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz zum Einsatz kommen.

Auf Grund der Veröffentlichung der PSD II im Januar 2016 und der darin enthaltenen Umsetzungsfrist muss das Gesetz bis zum 13. Januar 2018 in Kraft getreten sein.

Insights

Mehr
featured image

2025-Update zur Regulierung von Finanzierungsleasing

6 minutes Mrz 13 2025

Mehr lesen
featured image

Europäische Kommission lehnt DORA-RTS zur Unterauftragsvergabe ab

2 minutes Feb 05 2025

Mehr lesen

DORA nunmehr anwendbar - Wie gut sind der europäische Finanzsektor und seine IT-Dienstleister vorbereitet?

Jan 28 2025

Mehr lesen