Entscheidung des Europäischen Parlamentes: Die MiCAR kommt!

Am 20. April 2023 beschloss das Europäische Parlament die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto Assets Regulation, kurz: MiCAR). Damit nimmt die neue Verordnung zur unionalen Vereinheitlichung der Regulierung von Kryptowerten die (wohl) letzte Hürde. Der nun zuständige Rat muss den von Seiten des Parlaments verabschiedeten Entwurf seinerseits billigen, bevor die neue Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

Die MiCAR wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und nach einer 18-monatigen Übergangszeit, die voraussichtlich Ende 2025 abläuft, unmittelbar und in allen Teilen verbindlich in der gesamten Union. Das einheitlich in der ganzen Europäischen Union geltende Regelwerk erleichtert den grenzüberschreitenden Handel mit Kryptowerten und vereinfacht die Erbringung mit diesen verbundenen Dienstleistungen.

Wir begleiten den Prozess bereits seit einiger Zeit und stellen die MiCAR hinsichtlich ihrer verschiedenen Aspekte in unserem Guide Road to MiCAR übersichtlich dar.

Die MiCAR wird nicht nur einen großen Einfluss auf den europäischen Kryptosektor, sondern auch darüber hinaus haben. Nicht zuletzt wegen ihres Regelungsumfanges ergeben sich vielseitige Fragen für (mögliche) Emittenten, Dienstleister und bereits bestehende Institute, die Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen erbringen oder erbringen möchten.

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