Grenzüberschreitende Erbringung von Crowdfunding – was muss ich wissen?

Die Schwarmfinanzierungsverordnung ((EU) 2020/1503 – European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSPR“) gilt nunmehr seit fast 15 Monaten. Verschiedene EU-Mitgliedsstaaten haben bereits Erlaubnisse nach der ECSPR erteilt. Zeit sich anzusehen, wie die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung funktioniert.

Was muss ich tun, damit ich grenzüberschreitend tätig werden kann?

Die Erlaubniserteilung durch die jeweilige Heimatlandaufsicht ist der erste Schritt, damit der Schwarmfinanzierungsdienstleister tätig werden kann. Um die Schwarmfinanzierungen nicht nur auf das Heimatland beschränkt anbieten zu können und die entscheidenden Vorteile der ECSPR – die europaweite Dienstleistungserbringung – nutzen zu können, muss ein sog. EU-Pass erteilt werden. Der erste Schritt zu dieser Erbringung ist eine Anzeige bei seiner Heimatlandaufsicht (d.h. der Behörde, die bereits die Zulassung erteilt hat). 

Die Anzeige soll zunächst eine Liste der Mitgliedstaaten enthalten, in denen der Schwarmfinanzierungsdienstleister die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen möchte. Ein deutscher Schwarmfinanzierungsdienstleister, der sein Angebot auf die Niederlande erweitern möchte, trägt hier also die Niederlande ein.

Daneben soll die Anzeige die Identität der natürlichen und juristischen Personen, die für die Erbringung der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in den Gastmitgliedstaat verantwortlich sind, benannt werden sowie das Anfangsdatum der beabsichtigten Erbringung der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen durch den Schwarmfinanzierungsdienstleister. Zu guter Letzt muss auch angegeben werden, welche anderen Tätigkeiten, die vom Schwarmfinanzierungsdienstleister ausgeübt werden, jedoch nicht unter die ECSPR fallen, im Gastmitgliedstaat erbracht werden sollen.

Nachdem die Anzeige abgegeben wurde, muss der Schwarmfinanzierungsdienstleister etwas warten. Die Heimatlandaufsicht (in unserem Beispiel die BaFin) teilt die Informationen aus der Anzeige der Gastlandaufsicht (in unserem Beispielfall der niederländischen AFM) und der ESMA innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anzeige mit. Die ESMA führt ein Verzeichnis über Schwarmfinanzierungsdienstleister, in denen die Anzeige vermerkt wird. Die Heimatlandaufsicht informiert den Schwarmfinanzierungsdienstleister, dass die Anzeige weitergeben wurde.

Der Schwarmfinanzierungsdienstleister darf mit der Erbringung der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in Gastmitgliedstaat beginnen, sobald er die Information über die Weitergabe von der Heimatlandaufsicht erhalten hat, spätestens jedoch 15 Kalendertage nach seiner Anzeige.

Was muss ich bei der Sprache des KIIS im Wege des Passportings beachten?

Beim Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) stellen sich besondere Fragen zur Sprache. Schwarmfinanzierungsdienstleister müssen für Schwarmfinanzierungsangebote ein sogenanntes Anlagebasisinformationsblatt (Key investment information sheet - KIIS) zur Verfügung stellen. Das KIIS soll unter anderem Informationen zum Schwarmfinanzierungsprojekt, den Bedingungen zur Kapitalbeschaffung/Kreditaufnahme, Risikofaktoren und weiteren Aspekten enthalten. Grundsätzlich muss der Schwarmfinanzierungsdienstleister das KIIS in einer der Sprachen, die seine Heimatlandaufsicht für zulässig akzeptiert, veröffentlichen. Wendet sich ein Schwarmfinanzierungsdienstleister mit einem Schwarmfinanzierungsangebot jedoch auch an Anleger in anderen Mitgliedstaat (etwa durch Marketing), so muss er das KIIS auch in mindestens einer Sprache, die die Aufsichtsbehörde in diesem Mitgliedstaat akzeptiert, veröffentlichen. Welche Sprachen die jeweiligen Aufsichtsbehörden akzeptieren, wird regelmäßig durch die ESMA veröffentlicht.

Neben der erforderlichen Sprachfassung für das jeweilige Land kann der Schwarmfinanzierungsdienstleister auch weitere Übersetzungen anfertigen.

Welche Haftungsregeln treffen mich?

Die ECSPR sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein Haftungsregime für natürliche und juristische Personen haben, die für die in einem KIIS angegebenen Informationen verantwortlich sind. Dies schließt auch die Übersetzungen mit ein. Die verantwortlichen Personen sollen den Anlegern haften, wenn die Information im KIIS irreführend oder unrichtig sind oder, wenn in dem KIIS wichtige Informationen fehlen. Wichtige Informationen sind solche, die erforderlich wären, um Anleger bei ihrer Abwägung einer Finanzierung des Schwarmfinanzierungsprojekts zu unterstützen.

In Deutschland wurde das Haftungsregime im Wertpapierhandelsgesetz umgesetzt. Danach haftet der Projektträger sowie die für dieses KIIS verantwortlichen Mitglieder seiner Leitungsorgane dem Anleger bei einem falschen KIIS. Die Haftung ist auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beschränkt. Ob diese Haftungsregeln nur bei Angeboten über deutsche Schwarmfinanzierungsplattformen Anwendung finden, ist eine wichtige Frage. Es ist wahrscheinlich, dass die Haftungsregeln, die die deutschen Anleger schützen sollen, immer dann Anwendung findet, wenn ein deutscher Anleger angesprochen wird – selbst wenn der Projektträger und der Schwarmfinanzierungsdienstleister im EU-Ausland sitzen.

Für den deutschen Schwarmfinanzierungsdienstleister, der in unserem obigen Beispiel Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in den Niederlanden anbieten will, stellt sich zudem die Frage, ob ggf. neben deutschen Haftungsregelungen auch die niederländischen Haftungsregeln Anwendung finden. Im schlimmsten Fall treffen den grenzüberschreitend tätigen Schwarmfinanzierungsdienstleister mehrere Haftungsregime.

Sie haben weitere Fragen zur Regulierung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern?

Unsere Experten für Finanzregulierung verbinden Pragmatismus und Interesse für innovative Lösungen mit technischem know-how. Im täglichen Umgang mit den deutschen und europäischen Regulierern navigieren wir unsere Mandanten sicher durch alle Registrierungs- und Erlaubnisverfahren und sind dabei immer up-to-date über neue Verfahren und Regulierungspraxen. Wir beraten Sie gerne dazu. 

Weitere Informationen zur ECSPR lesen Sie in unserem ECSPR Leitfaden.

 

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