Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten zur Konsultation gestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Mai 2019 ihren Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Artikel 128 Absatz 3 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben.
Mit dem Rundschreiben übernimmt die BaFin nach eigenen Angaben die neuen europäischen Leitlinien der EBA zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten. Sowohl Rundschreiben als auch Leitlinien treten zum 1. Juli 2019 in Kraft. Letztere waren im Zeitraum April bis Juli des vergangenen Jahres bereits Gegenstand eines eigenständigen Konsultationsverfahrens der EBA (EBA/CP/2018/03).
Schriftliche Stellungnahmen zum geplanten Rundschreiben werden – auch per E-Mail – noch bis zum 24. Mai 2019 entgegengenommen. Die Eingänge werden anschließend auf der BaFin-Internetseite veröffentlicht.