Über mich

Als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in München berate ich sowohl nationale wie internationale Mandanten in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Ich berate und vertrete Mandanten zu allen Themen, die bei der Begründung, dem Verlauf und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen relevant werden. Das beinhaltet insbesondere den Entwurf von Arbeitsverträgen, Vergütungsvereinbarungen und umfassenden Beendigungsvereinbarungen. Darüber hinaus berate ich Mandanten zu kollektivrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Mitbestimmung, zu Tarifverträgen sowie bei Umstrukturierungen.

Da unsere Mandanten aus zahlreichen Sektoren stammen und sich weltweit verteilen, berate ich neben deutschen Arbeitgebern auch internationale Mandanten hinsichtlich aller Besonderheiten des deutschen Arbeitsrechts.

Vor meinem Eintritt in unsere Kanzlei konnte ich Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/Mergers&Acquisitions sammeln und habe, neben meinen juristischen Abschlüssen, einen Master of Arts in Business (M.A.) erworben.
Ausbildung

Studium

  • Studium der Rechtswissenschaften an der EBS Law School in Wiesbaden (Deutschland) sowie an der University of Alberta in Edmonton (Kanada)
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der EBS Business School in Oestrich-Winkel (Deutschland)
  • Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt (Deutschland)

Zulassung

  • Zugelassener Rechtsanwalt seit 2022

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