Elektronische Artikelsicherungssysteme – Kein Risiko für Mitarbeiter

Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist zwar schon von 2016, sie führt aber gerade aktuell zu vielen Fragen, besonders im Einzelhandel.

Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen feststellen muss, ob elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz von Beschäftigten auftreten oder auftreten können. Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu sind die auftretenden Expositionen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik zu ermitteln und zu bewerten. Unser Partner Dr. Matthias Lang beschäftigte sich hierzu gemeinsam mit Ian Brooker in der Aprilausgabe der Fachzeitschrift „Sicher ist Sicher“ mit rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Sicherheit von elektronischen Artikelsicherungssystemen.

Seit Jahrzehnten werden elektronische Artikelsicherungssysteme in Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Krankenhäusern und vielen weiteren Orten eingebaut, um sicher und effektiv Diebstahl zu verhindern. Dabei emittieren die elektronischen Artikelsicherungssysteme elektromagnetische Felder. In dem Beitrag von Dr. Matthias Lang und Ian Brooker stellen die Autoren viele notwendige Informationen für Arbeitgeber bereit und klären dabei auch verschiedene Missverständnisse über die anwendbaren Rechtsgrundlagen auf.

Elektronische Artikelsicherungssysteme werden seit Jahrzehnten sicher verwendet. Solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Arbeitgeber die Empfehlungen der Hersteller beachten, besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Risiko. Dennoch führen die umfangreichen internationalen und nationalen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen immer wieder zu Missverständnissen.

Um diese Missverständnisse aufzuklären, stellen die Autoren die grundlegende Funktionsweise elektronischer Artikelsicherungssysteme dar, erläutern das europäisch vorgegebene System der einzuhaltenden Grenzwerte und darauf basierender Hilfswerte und setzen sich mit den gesetzlichen Vorgaben auseinander. Dabei gehen sie insbesondere auf den Schutz von Implantträgern, schwangeren Arbeitnehmerinnen sowie der Allgemeinbevölkerung ein. Die Autoren enden ihren Beitrag mit Ausführungen zur Eignung von elektronischen Artikelsicherungssystemen für den Einsatz im Handel und welche Kriterien von Arbeitgebern berücksichtigt werden sollten.

Der Beitrag richtet sich vor allem an ArbeitgeberInnen und gibt diesen die notwendigen Informationen für ihre Gefährdungsbeurteilung an die Hand. Gleichermaßen gibt der Beitrag einen Gesamtüberblick über die Funktionsweise und Sicherheit von elektronischen Artikelsicherungsanlagen sowie die relevanten gesetzlichen Grundlagen für alle Interessierten.

Den vollständigen Beitrag, der in „Sicher ist Sicher“, Ausgabe 04.2021, erschienen ist, finden Sie hier.

Sprechen Sie uns zu Fragen zu den internationalen und nationalen gesetzlichen Grundlagen speziell für elektronische Artikelsicherungssysteme oder generell bei Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen für elektromagnetische Felder gerne an.

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