Bundesnotbremse: Rechtliche Aspekte zu Ladenöffnungen und Beschränkungen nach 13 Monaten Pandemie

Die Bundesnotbremse gegen COVID-19 Infektionen greift seit dem 24. April 2021.

In unserem Webinar vom 22. April 2021 „Auf, zu, auf, zu. Rechtliche Aspekte zu Ladenöffnungen und Beschränkungen nach 13 Monaten Pandemie“ haben wir wichtige Punkte zusammengefasst. Die Präsentation dazu finden Sie hier.

Die Corona-Pandemie bleibt eine gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderung. Die Verschärfungen durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 werfen viele Fragen gerade auch für den Einzelhandel auf. Die Kombination von bundesrechtlicher Mindestregelung und landesrechtlichen Verschärfung macht vielen Einzelhändlern und Behörden das Leben schwer. 

In unserem Webinar zum Thema „Auf, zu, auf, zu. Rechtliche Aspekte zu Ladenöffnungen und Beschränkungen nach 13 Monaten Pandemie“ ging Dr. Matthias Lang näher auf die aktuelle Situation, die Bundesnotbremse, Rechtsschutzmöglichkeiten und der Behördenumgang im Zusammenhang mit dem Einzelhandel näher ein. Das Webinar wurde von Dr. Uwe Lüken moderiert.

Für weitere Informationen klicken Sie hier. Zu Fragen sprechen Sie uns gerne an.

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