EBA veröffentlicht neue Leitlinien für die AML/CFT-Aufsichtsbehörden von CASPs

Am 27. November veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (“EBA”) ihre endgültigen Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht, durch die die Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die zuständigen Behörden, die Anbieter von Kryptowertedienstleistungen (“CASP”) beaufsichtigen, erweitert wird.

AML-Regulierung von CASPs

Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) definiert CASPs als juristische Personen, die gewerbsmäßig Kryptowertedienstleistungen anbieten und nun gemäß Artikel 59 der MiCAR zugelassen werden müssen. CASPs fallen aufgrund einer kürzlich erfolgten Änderung (die in der neuen Geldtransferverordnung enthalten ist und bis zum 30. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss) nun auch unter die Geldwäscherichtlinie (AMLD). Zuvor waren Anbieter, die Umtauschdienste zwischen virtuellen Währungen und Fiatwährungen anbieten, sowie Anbieter von verwahrten Wallets (VASP) erfasst. Diese sind jedoch nur eine Untergruppe der CASPs. Der Vorschlag für eine neue Geldwäschebekämpfungsverordnung (AMLR) wird auch CASPs unter MiCAR als Verpflichtete unter die AMLR abdecken. 

Inhalt der Leitlinien der EBA zur risikobasierten Aufsicht 

Die EBA-Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht betreffen nicht die Regulierung von Verpflichteten, sondern richten sich an die zuständigen nationalen Behörden. Die EBA beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt Leitlinien zur Geldwäschebekämpfung für CASPs herauszugeben und hat dazu bereits eine Konsultation durchgeführt.

Die zuständigen nationalen Behörden werden damit beginnen, CASPs zu beaufsichtigen und müssen daher die Auswirkungen der Technologie auf das AML-Risikoprofil berücksichtigen. Faktoren wie Zentralisierung, Dezentralisierung, quelloffene (open source) und proprietäre Wallets, permissioned or permissionless ledgers und unterschiedliche Grade der Anonymität müssen bewertet werden. Die EBA fordert einen konsistenten risikobasierten Ansatz der zuständigen Behörden bei der Geldwäscheaufsicht über CASPs.

Die Leitlinien dienen als Informationsquelle, die jede zuständige Behörde bei der Bewertung der mit CASPs verbundenen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) berücksichtigen sollte. Die zuständige Behörde muss die Risikofaktoren ermitteln, die in den verschiedenen Sektoren, die ihrer Aufsicht unterliegen, relevant sind. Bei der Verwendung von Technologien wie der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder von Funktionen zur Erhöhung der Anonymität, die für das Geschäftsmodell und den Betrieb des Sektors oder Teilsektors von wesentlicher Bedeutung sind, muss die zuständige Behörde wissen, wie sich diese Technologie auf die ML/TF-Risiken des Sektors oder Teilsektors auswirkt.

Für Unternehmen, die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder Blockchain nutzen, empfehlen die Leitlinien eine regelmäßige Überprüfung der Risikobewertungen und die erforderliche Schulung der Mitarbeiter. Die zuständigen Behörden werden dringend aufgefordert, die inhärenten Risikofaktoren innerhalb der Sektoren und Teilsektoren, die DLT einsetzen, zu verstehen. Die Leitlinien unterstreichen die Bedeutung umfassender Schulungen für die Mitarbeiter der zuständigen Behörden, interner Schulungen, die auf die Zuständigkeiten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung zugeschnitten sind, sowie die Behebung von Wissenslücken durch strategische Einstellungen oder den Einsatz interner Spezialisten. 

Wie können wir helfen?

Bei Bird & Bird beraten wir unsere Kunden regelmäßig zu Krypto-Themen sowie zu Fragen des Geldwäscherechts. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie zusätzliche Beratung benötigen.

 

Mit freundlicher Unterstützung von Franziska Breuer, wissenschaftliche Mitarbeiterin.

 

Insights

Mehr

Rechenzentren & Abwärme: Ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung

Mai 06 2024

Mehr lesen

Hohe Hürden für Kündigungen von langzeiterkrankten Arbeitnehmer:innen

Apr 29 2024

Mehr lesen

Entstehung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen – Urlaubsanspruch bei Doppelarbeitsverhältnisse

Apr 29 2024

Mehr lesen