Von Frankfurt aus berate ich nationale und internationale Mandanten in Bezug auf das deutsche Steuerrecht
Ich berate unsere Mandanten in vielfältigen Fragen zum deutschen Steuerrecht, wobei eine gewisse Fokussierung auf Inbound-Gestaltungen sowie transaktionsgetriebene Beratung gegeben ist.
Ein besonderer Beratungsschwerpunkt von mir lag vor allem bis zur Gesetzesänderung in der Beantragung von Freistellungsbescheinigungen in großer Anzahl für die sogenannten Registerfälle. Auch wenn sich seit der Gesetzesänderung dieser Beratungsbedarf für eine Vielzahl an Mandanten erledigt hat, stehe ich denen die hierzu doch noch Beratungsbedarf haben, gerne zur Verfügung.
Gerne betreue ich auch Gesellschafter, die einen Wegzug aus Deutschland planen und bei denen betreffend ihrer Geschäftsanteile eine Besteuerung nach § 6 AStG im Raum steht, von der Planung bis zur Umsetzung.
In meiner bisherigen Tätigkeit konnte ich mir ein hohes Maß an Expertise betreffend die Beratung zur Begründung, Durchführung oder auch Beendigung von Organschaften aneignen und stehe unseren Mandanten bei entsprechendem Beratungsbedarf zur Verfügung.