Spezialist für Informations- und Kommunikationsrecht
Als in allen Bereichen des Informations-, Kommunikations- und Technologierechts erfahrener Rechtsanwalt berate ich Unternehmen in Hinblick auf rechtliche Anforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten. Zudem vertrete ich Unternehmen sowohl in Verhandlungen als auch vor Gericht und gegenüber Behörden.
Ich bin Mitglied des 'Fachausschuss Informationsrecht' des Deutschen Anwaltsvereins und war zwei Amtszeiten lang Mitglied des European Advisory Board der IAPP. Wissenschaftlich darf ich an einer Reihe von Standardwerken mitwirken; darunter der 'Auernhammer'-Kommentar zum Datenschutzrecht, der von Gierschmann et. al. herausgegebene Kommentar zur DSGVO, dem Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht und dem Beck´schen Handbuch zum IT- und Datenschutzrecht.
Zu meinen Spezialisierungen gehörten das Datenschutzrecht, das Telekommunikationsrecht und das Medienrecht. Mein Anspruch ist es jedoch, in allen 'Rechtsfragen der Informationgesellschaft' zu Hause zu sein - und deshalb auch dort noch Rechtsrat geben zu können, wo rechtliches Neuland betreten wird, wo häufig noch keinerlei Rechtsprechung oder Literatur vorliegt und wo man rechtliches Wissen auf ganz neue Zusammenhänge und Sachverhalte anwenden muss. In solchen Fällen berate ich pragmatisch und risikoorientiert.
Ich bin erfahren in der Vertragsgestaltung, speziell bei Verträgen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesem Bereich erstelle ich häufig Verträge mit Bezug zum Datenaustausch, beispielsweise Intragroup Data Transfer Agreements oder Data Processing Agreements.