Als Counsel und Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserer Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in Düsseldorf berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate zu allen Fragen der laufenden Personalarbeit und bin u.a. tätig im Bereich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, des Kündigungsrechtes, sowie der Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdpersonal. Daneben berate ich zu kollektivrechtlichen Themen, insbesondere tarifvertraglichen Aspekten, sowie dem Bereich betriebliche Mitbestimmung und dem Umgang mit Betriebsräten. Zudem berate ich regelmäßig zu aufenthaltsrechtlichen (business immigration) und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.