Marktteilnehmern bleibt bis Freitag (13.12.2019), um bei der BaFin Marktbefragung zu Derivaten auf Krypto-Assets mitzuwirken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) führt im Zuge einer stetigen Zunahme des Gesamtvolumens an Krypto-Assets eine Marktbefragung zu Derivaten mit Krypto-Assets als Basiswert durch.

 
Bis zum 13. Dezember 2019 können Stellungnahmen aller Marktteilnehmer bei der BaFin elektronisch oder postalisch eingereicht werden. Bei vollständiger Bearbeitung der insgesamt 19 gestellten Fragen sollte ausreichend Zeit investiert werden.

Bei einem Derivat handelt es sich um Finanzinstrumente, deren Preise sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Investments richten und Preisschwankungen dieser Anlageobjekte überproportional nachvollziehen können.

Hintergrund der Marktbefragung

Der gesetzliche Auftrag der BaFin umfasst auch den kollektiven Verbraucherschutz. Die BaFin beobachtet und analysiert daher das Marktgeschehen in Deutschland. Hierzu gehören insbesondere auch die aktuellen Entwicklungen im Kryptowährungsmarkt. In ihrer Analyse schätzt die BaFin die Risiken für die Marktteilnehmer ein. Das Volumen im Kryptowährungsmarkt - insbesondere auch das Angebot von Derivaten (Zertifikate und Contracts for Difference –CFD, die auf Krypto-Assets als Basiswert referenzieren) – ist den vergangenen Jahren stetig angestiegen.
 
Die Marktbefragung bezieht sich auf „Krypto-Assets“. Hiermit meint die BaFin jedoch nicht den Begriff des zukünftigen Finanzinstruments unter dem KWG (Kryptowert), der im Rahmen der Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie (AMLD5) eingeführt wird. Für die Marktbefragung definiert die BaFin den Begriff der Krypto-Assets selbst.

Zunächst stellt sie fest, dass es keine einheitliche Definition gibt. Sie orientiert sich daher an dem Verständnis vom Financial Stability Board (FSB) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Für die Marktbefragung legt sie als „Krypto-Asset“ alle digitalen Anlagen zugrunde, die keine Finanzinstrumente nach dem WpHG (ob es sich um ein Finanzinstrument nach dem KWG handelt ist insoweit nicht relevant), keine gesetzlichen Zahlungsmittel, keine verbrieften Rechte und nicht von Zentralbanken ausgegeben oder überwacht werden. Dies bedeutet, dass Security Token von der Marktbefragung nicht erfasst werden sollen. Vielmehr konzentriert sie sich auf Currency bzw. Payment Token (Bitcoin, Ether, Litecoin oder Ripple).

Wichtige Hinweise zu Marktbefragung

Folglich sieht die BaFin für den Kryptowährungsmarkt das Erfordernis ein aktuelles Bild in Deutschland aufzugreifen. Zudem weist die BaFin zur Vorsicht auf mit dem Handel von Derivaten auf Krypto-Assets, aufgrund einer Menge von Warnungen und Hinweisen internationaler Behörden (FCA, AFM oder auch CCAF) in Bezug zum Marktmissbrauch und der Finanzkriminalität, des überdurchschnittliche Risikofaktors und Marktwachstum. Die Marktbefragung richtet sich an alle Marktteilnehmer. Insbesondere erwähnt die BaFin aber, dass sie sich an die folgenden richtet:

  • Anleger und Anlageinteressenten
  • Verbraucherschutzverbände
  • Anbieter und Emittenten
  • sowie Interessenvertretungen

Für die Marktbefragung listet die BaFin 19 Fragen auf, die die Teilnehmer beantworten sollen. Teilnehmer sollen Antworten und Kommentare bis zum 13. Dezember 2019 bei der BaFin einreichen.

Die Ergebnisse will die BaFin zeitnah veröffentlichen.

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