EU-Parlament stimmt für Verschärfung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Positionierung des Europäischen Parlaments zum Europäischen Lieferkettengesetz

Am vergangenen Donnerstag (1. Juni 2023) hat sich das Europäische Parlament zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – auch bekannt als „Europäisches Lieferkettengesetz“ – positioniert und sich für eine Verschärfung des ursprünglichen Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission ausgesprochen. Dabei hat die Mehrheit der EU-Abgeordneten (366 Ja-Stimmen / 225 Nein-Stimmen / 38 Enthaltungen) den Vorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für die CSDDD angenommen. Der vom Europäischen Parlament angenommene Vorschlag sieht insbesondere im Hinblick auf den Geltungsbereich der CSDDD eine nochmalige Verschärfung im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission vor. So sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments nunmehr bereits Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen. Der ursprüngliche Entwurf der Europäischen Kommission zielte demgegenüber primär auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro ab. Zudem sieht der Vorschlag des EU-Parlaments auch nochmalige Haftungsverschärfungen vor.

Zum Hintergrund der Entscheidung des EU-Parlaments und aktueller Stand des Gesetzgebungsprozesses

Die CSDDD ist eine geplante EU-Richtlinie, die das Ziel verfolgt, Unternehmen innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereichs und entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Einhaltung der Menschrechte und des Umweltschutzes zu verpflichten. Hierfür orientiert sich die CSDDD vor allem am französischen 'loi de vigilance' sowie am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Neben dem Europäischen Parlament haben sich auch bereits die Europäische Kommission (23. Februar 2023) sowie der Europäische Rat (1. Dezember 2022) grundsätzlich für die Verabschiedung der CSDDD ausgesprochen. Es deutet mithin vieles darauf hin, dass diese zeitnah verabschiedet werden wird. Welche genauen Inhalte die CSDDD letztendlich haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht final vorhergesehen werden. Dies entscheidet sich in den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Feststehen dürfte allerdings bereits jetzt, dass die CSDDD in ihrer finalen Fassung strengere Regelungen als das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene LkSG vorsehen wird. Denn die Positionierungen sämtlicher Organe sehen (teils deutliche) Verschärfungen (Anwendungsbereich, Haftungsregelungen, Kontrollpflichten) im Vergleich zum LkSG vor.

Auswirkungen für deutsche und europäische Unternehmen

Unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis deutscher und europäischer Unternehmen hat die Entscheidung des EU-Parlaments derzeit allerdings (noch) keine. Zum einen steht, wie vorstehend erwähnt, eine Entscheidung im EU-Trilog aus. Zum anderen entfalten EU-Richtlinien ohnehin keine unmittelbare Rechtswirkung für Unternehmen und Privatpersonen. Hierfür müssen die EU-Mitgliedstaaten (innerhalb einer vorgesehenen Umsetzungsfrist von zwei Jahren) die Inhalte der beschlossenen Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen. Deutschland muss also ein entsprechendes Gesetz erlassen bzw. das LkSG entsprechend nachschärfen. Hiermit dürfte zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor 2025 zu rechnen sein. Wenngleich die Verschärfungen der europäischen Richtlinie aller Voraussicht nach erst in einigen Jahren greifen werden, sind sie durchaus richtungsweisen. Deutsche Unternehmen sollten sich daher bereits jetzt sowohl mit den Sorgfaltsanforderungen des LkSG als auch mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene auseinandersetzen und ihre Compliance-Management-Systeme sowie ihre Standardvertragswerke (Code of Conduct, Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen etc.) hierauf ausrichten.

Weitere Inhalte zum Europäischen Lieferkettengesetz sowie zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Sie den hinterlegten Links entnehmen. 

 

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