Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren Arbeitnehmerinnen (auch gegen deren Willen)

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Benjamin Karcher

Partner
Deutschland

Als Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserer Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in Düsseldorf berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Update zum Artikel aus dem Januar Schwanger und dann? Dem Betriebsrat steht ein Informationsanspruch im Hinblick auf die namentliche Benennung von schwangeren Mitarbeiterinnen zu

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17

Am 9. April 2019 hat das Bundesarbeitsgericht auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin den Beschluss des LAG München aufgehoben und die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen. 

Die Pressemitteilung des Gerichtes lautete „Der Senat hat ohne Entscheidung in der Sache das Verfahren an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.“ Damit bleibt zunächst weiter offen, wie weitgehend die Informationsrechte des Betriebsrates bei dieser sensiblen Thematik sind und auch das BAG konnte sich diesbezüglich noch nicht festlegen. Zumindest jedoch ist der (weitgehende) Beschluss des LAG München aufgehoben, während eine abschließende Entscheidung weiter auf sich warten lässt.

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