Mandantenseminar und Netzwerktreffen: Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

Die Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) und Bird & Bird LLP blicken auf einen erfolgreichen Auftakt der Veranstaltungsreihe „Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit – Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz für die Praxis?“ in Düsseldorf und Frankfurt zurück.

Ab dem 01.01.2019 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Rückkehrrecht in Vollzeit. Die neue Regelung sieht einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) im Teilzeit- und Befristungsgesetz vor. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dieses Verlangen ist nicht an bestimmte Gründe geknüpft. Ob der Arbeitnehmer sein Arbeitsvolumen reduziert, weil er mehr Zeit mit seiner Familie verbringen oder einen Segelschein machen möchte, ist nicht von Belang. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren.

Aus diesem Anlass luden die DGFP und Bird & Bird LLP zum gemeinsamen Netzwerktreffen ein, um über die Hintergründe der Brückenteilzeit sowie Auswirkungen auf die betriebliche Praxis zu diskutieren. Dieser Einladung in das Düsseldorfer Büro von Bird & Bird LLP waren am 05. November 2018 20 Teilnehmer aus verschiedenen Wirtschaftsunternehmen gefolgt. Dr. Martin Nebeling stellte zunächst die neue Regelung zur Brückenteilzeit vor und wies auf Schwierigkeiten bei dessen Anwendung hin. Nicht nur, dass sich Probleme bei der Berechnung des Schwellenwerts von 45 Arbeitnehmern ergeben, weil der Gesetzgeber nicht klargestellt hat, welcher Arbeitnehmerbegriff zugrunde liegt. Das Gesetz schränkt vielmehr auch die Entscheidungsfreiheit des Unternehmens und insbesondere das Weisungsrecht des Arbeitgebers derart ein, dass die Personalplanung auf lange Sicht erheblich erschwert wird.
 
Schließlich verschafften Thomas Hey und Dr. Arthur Wypych den Teilnehmern einen Einblick in die aktuellen Kernpunkte des Befristungsrechts und erläuterten, welche Änderungen im Rahmen einer Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für Mitte des Jahres 2019 zu erwarten sind.

Das anschließende Get-together bot die Gelegenheit, sich über die unmittelbar bevorstehenden Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis auszutauschen.

Die Veranstalter freuen sich über die rege Teilnahme ihrer Gäste und blicken gespannt auf die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe an den Standorten Hamburg, Stuttgart und München.

 

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