Schweden

Wie weit ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie gekommen? Wenn die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt wurde, wann wird die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften erwartet oder für wann wird dies geplant?

In Schweden ist am 17. Dezember 2021 das neue Hinweisgeber-Gesetz (2021:890) in Kraft getreten.

Stand

Rechtsvorschriften verabschiedet. 

Erfasste Berichtsthemen (zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Themen)

Das neue schwedische Whistleblowing-Gesetz gilt auch für Meldungen über Fehlverhalten im beruflichen Kontext, für die ein "öffentliches Interesse" besteht. Es gilt nicht für Informationen, die unter das Schutzgesetz fallen, und auch nicht für Informationen, die sich auf die nationale Sicherheit im Rahmen der Landesverteidigung oder Informationen mit einer Behörde im Rahmen der Verteidigung oder des öffentlichen Schutzes/Sicherheit beziehen.

Personengruppen, die (zusätzlich zu den in der Richtlinie benannten Personen) Informationen melden können

i) Arbeitnehmer und Stellenbewerber
ii) Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit suchen oder ausüben
iii) Personen, die Praktika suchen oder absolvieren
iv) Personen, die anderweitig zur Verfügung stehen, um Arbeiten unter der Aufsicht und Leitung eines Unternehmers auszuführen oder die Arbeiten ausführen
v) Selbstständige, die Aufträge suchen oder ausführen
vi) Personen, die als Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens zur Verfügung stehen oder dort tätig sind
vii) Gesellschafter, die für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Verfügung stehen oder dort tätig sind
viii) Personen, die einer der oben genannten Kategorien angehören und die Informationen während ihrer Tätigkeit im Unternehmen erhalten oder erlangt haben

Gibt es möglicherweise Bestimmungen in Bezug auf welche Personen einer Meldung nachgehen dürfen?

Bei dem/den Ermittler(n) muss es sich um eine unabhängige Person (oder Einrichtung) handeln. Bei dem Ermittler kann es sich um einen Arbeitnehmer oder ein externes Unternehmen handeln.

Werden juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern von den Verpflichtungen der Richtlinie befreit?

Ja, Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern sind von der Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Systems zur Meldung von Missständen befreit.

Findet die Richtlinie/das Durchführungsgesetz Anwendung, wenn eine von den Verpflichtungen befreite Organisation ein Verfahren zur Meldung mutmaßlicher Missstände implementiert?

Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern sind von den Vorschriften über die Einrichtung interner Kanäle für die Meldung von Missständen befreit. Allerdings sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtet, den Schutz aller Arbeitnehmer zu gewährleisten, wenn sie eine interne Meldung über Missstände einreichen.

Gelten besondere Fristen (z.B. für Bestätigungen und Antworten) (ja/nein)?

Ja, der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung (dass die Meldung eingegangen ist) (es sei denn, der Hinweisgeber hat darum gebeten, nicht kontaktiert zu werden).

Können Meldungen anonym erfolgen?

Ja. 

Sind juristische Personen des privaten Sektors verpflichtet, anonyme Meldungen entgegenzunehmen und Folgemaßnahmen zu ergreifen?

Nein. 

Abhilfemöglichkeiten für den Schutz vor Repressalien

Entschädigung/Schadenersatz. Bei Kündigung oder fristloser Entlassung beträgt diese bis zu 16-32 Monatsgehälter.

Sind Gruppenweite Meldewege erlaubt?

Ja, aber nur für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen. Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, können die betroffenen Parteien des geltenden Tarifvertrags Abweichungen von den Vorschriften über die internen Meldekanäle und die Vorschriften über die Meldung und Weiterverfolgung vereinbaren, sofern eine solche Abweichung nicht zu einem Verstoß gegen die in der Richtlinie genannten individuellen Rechte führt.