Ungarn

Wie weit ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie gekommen? Wenn die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt wurde, wann wird die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften erwartet oder für wann wird dies geplant?

Nach unserer Kenntnis sind noch keine Schritte zur Umsetzung der Richtlinie unternommen worden. Die Regierung hat eine Erklärung veröffentlicht, dass sie Folgeanalysen zur Umsetzung vorbereitet, aber es wurden noch keine wesentlichen Ergebnisse veröffentlicht.

Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Nichtumsetzung der Richtlinie eingeleitet, aber weitere Einzelheiten wurden noch nicht bekannt gegeben.

Stand

Es wurden keine Schritte zur Umsetzung der Richtlinie unternommen.

Erfasste Berichtsthemen (zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Themen)

Informationen liegen noch nicht vor.

Personengruppen, die (zusätzlich zu den in der Richtlinie benannten Personen) Informationen melden können.

Informationen liegen noch nicht vor.

Gibt es möglicherweise Bestimmungen in Bezug auf welche Personen einer Meldung nachgehen dürfen?

Informationen liegen noch nicht vor.

Werden juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern von den Verpflichtungen der Richtlinie befreit?

Informationen liegen noch nicht vor.

Findet die Richtlinie/das Durchführungsgesetz Anwendung, wenn eine von den Verpflichtungen befreite Organisation ein Verfahren zur Meldung mutmaßlicher Missstände implementiert?

Informationen liegen noch nicht vor.

Gelten besondere Fristen (z.B. für Bestätigungen und Antworten) (ja/nein)?

Informationen liegen noch nicht vor.

Können Meldungen anonym erfolgen?

Informationen liegen noch nicht vor.

Sind juristische Personen des privaten Sektors verpflichtet, anonyme Meldungen entgegenzunehmen und Folgemaßnahmen zu ergreifen?

Informationen liegen noch nicht vor.

Abhilfemöglichkeiten für den Schutz vor Repressalien

Informationen liegen noch nicht vor.

Sind Gruppenweite Meldewege erlaubt?

Informationen liegen noch nicht vor.