Finnland

Wie weit ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie gekommen? Wenn die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt wurde, wann wird die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften erwartet oder für wann wird dies geplant?

Der Umsetzungsprozess in Finnland hat sich bereits mehrfach verzögert. Aktuell wird erwartet, dass das finnische Parlament Ende September 2022 mit dem Gesetzgebungsverfahren für den Gesetzesentwurf beginnt. Die neuen Rechtsvorschriften könnten grob geschätzt Ende 2022 in Kraft treten.

Stand

Umsetzung des Gesetzes in Bearbeitung.

Erfasste Berichtsthemen (zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Themen)

Analog zu den Themen in der Richtlinie. Allerdings wird der Umfang mancher dieser Themen erweitert, um die Verletzung der nationalen Gesetze in Bezug auf jedes der Themen mitaufzunehmen.

Personengruppen, die (zusätzlich zu den in der Richtlinie benannten Personen) Informationen melden können. 

Analog zu den Kategorien in der Richtlinie.

Gibt es möglicherweise Bestimmungen in Bezug auf welche Personen einer Meldung nachgehen dürfen?

Das Unternehmen muss eine unabhängige dritte Partei benennen, bei der es sich um einen externen Dienstleister handeln kann.

Werden juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern von den Verpflichtungen der Richtlinie befreit?

Ja. Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern sind befreit von der Verpflichtung, interne Meldekanäle einzurichten. Allerdings muss ein interner Meldekanal immer eingerichtet werden, wenn das Unternehmen im Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes (444/2017) tätig ist.

Findet die Richtlinie/das Durchführungsgesetz Anwendung, wenn eine von den Verpflichtungen befreite Organisation ein Verfahren zur Meldung mutmaßlicher Missstände implementiert?

Ja.

Gelten besondere Fristen (z.B. für Bestätigungen und Antworten) (ja/nein)?

Wie in der Richtlinie vorgesehen. 

Können Meldungen anonym erfolgen?

Liegt im Ermessen des Unternehmens.

Sind juristische Personen des privaten Sektors verpflichtet, anonyme Meldungen entgegenzunehmen und Folgemaßnahmen zu ergreifen?

Nein.

Abhilfemöglichkeiten für den Schutz vor Repressalien

Entschädigung (bis zu einem Jahrsgehalt). Alternativ - erneute Beschäftigung (falls der Arbeitnehmer gekündigt wurde). 

Sind Gruppenweite Meldewege erlaubt?

Ja. In einem Entwurf eines Regierungsvorschlags wurden keine Einschränkungen hinsichtlich der gruppenweiten Meldekanäle erwähnt. Die gruppenweite Berichterstattung könnte in Konzernunternehmen und auch in gruppenähnlichen Unternehmensvereinigungen (z. B. Kettenunternehmen) verwendet werden, doch könnte dies noch geändert werden.