Dänemark

Wie weit ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie gekommen? Wenn die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt wurde, wann wird die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften erwartet oder für wann wird dies geplant? 

Am 24. Juni 2021 verabschiedete das dänische Parlament das dänische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern.

Stand

Gesetz verabschiedet/Richtlinie umgesetzt. 

Erfasste Berichtsthemen (zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Themen)

Die Richtlinie stellt eine Richtlinie mit Mindestvorschriften dar, die es den Mitgliedsstaaten (neben anderen Elementen) erlaubt, ihren Anwendungsbereich derart auszuweiten, dass auch andere Arten von Verstößen als die, die in der Richtlinie und den dazugehörigen Anhang aufgeführt sind, davon erfasst werden können. Dänemark hat sich in diesem Zusammenhang entschlossen, „schwere Verstöße und andere schwerwiegende Umstände“ (z.B. sexuelle Belästigung, erhebliche zwischenmenschliche Konflikte und schwerwiegende Schikanen) mitaufzunehmen.

Personengruppen, die (zusätzlich zu den in der Richtlinie benannten Personen) Informationen melden können.