Tschechische Republik

Wie weit ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie gekommen? Wenn die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt wurde, wann wird die Verabschiedungen der erforderlichen Rechtsvorschriften erwartet oder für wann wird dies geplant?

Der Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern wurde am 9. Februar 2021 der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Wegen der Parlamentswahlen in der Tschechischen Republik ist das Gesetzgebungsverfahren danach gescheitert und muss nun deswegen von Anfang an wiederaufgenommen werden (was noch nicht geschehen ist). Der aktuelle Entwurf bleibt vorerst bestehen, der Wortlaut kann sich aber noch ändern. 

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht wieder aufgenommen wurde, können wir den Zeitpunkt für dessen Annahme und Inkrafttreten noch nicht vorhersagen.   

Stand

Umsetzung des Gesetzes in Bearbeitung. 

Erfasste Berichtsthemen (zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Themen)

Zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Berichtsthemen, hat die Tschechisch Republik folgendes aufgenommen:

i) Körperschaftssteuer; und 
ii) Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit.

Personengruppen, die (zusätzlich zu den in der Richtlinie benannten Personen) Informationen melden können

Personen, die in folgenden Funktionen tätig sind:

i) Militärdienst;
ii) die Ausübung der Funktion eines gewählten, ernannten oder anderweitig berufenen Mitglieds des Organs einer juristischen Person (nachstehend "gewähltes Organ" genannt);
iii) Verwaltung von Treuhandfonds; und
iv) die Ausübung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag, der die Bereitstellung von Lieferungen, Dienstleistungen, Arbeiten oder anderen ähnlichen Leistungen zum Gegenstand hat.

Gibt es möglicherweise Bestimmungen in Bezug auf welche Personen einer Meldung nachgehen dürfen?

Ja, der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht vor, dass das verpflichtete Unternehmen eine oder mehrere Personen zur Überprüfung der Meldungen ernennt/bevollmächtigt.

Werden juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern von den Verpflichtungen der Richtlinie befreit?

Nein, nur Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmer sind befreit. 

Findet die Richtlinie/das Durchführungsgesetz Anwendung, wenn eine von den Verpflichtungen befreite Organisation ein Verfahren zur Meldung mutmaßlicher Missstände implementiert?

Nein. 

Gelten besondere Fristen (z.B. für Bestätigungen und Antworten) (ja/nein)? 

Ja. 

Können Meldungen anonym erfolgen?

Ja. 

Sind juristische Personen des privaten Sektors verpflichtet, anonyme Meldungen entgegenzunehmen und Folgemaßnahmen zu ergreifen?

Ja. 

Abhilfemöglichkeiten für den Schutz von Repressalien

Entschädigung. 

Sind Gruppenweite Meldewege erlaubt?

Ja, juristische Personen (einschließlich privater Arbeitgeber) mit nicht mehr als 249 Arbeitnehmer können interne Meldekanäle gemeinsam nutzen.