Belgien

Wie weit ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie gekommen? Wenn die Richtlinie bis jetzt noch nicht umgesetzt wurde, wann wird die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften erwartet oder für wann wird dies geplant?

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium. Die Umsetzung der Richtlinie wird demnächst im Bundesparlament diskutiert, aber bisher gibt es keine konkreten und ernstzunehmenden Gesetzesentwürfe, die verabschiedet werden sollen. Die Umsetzung der Richtlinie wurde spätestens im Frühling erwartet, aber es sieht so aus, als ob realistisch gesehen und ungeachtet der förmlichen Inverzugsetzung, die Anfang 2022 von der EU-Kommission an den belgischen Behörden übermittelt wurde, ein Gesetz erst im frühen Winter zu erwarten sein wird.

Status

Noch nicht umgesetzt. 

Erfasste Berichtsthemen (zusätzlich zu den von der Richtlinie erfassten Themen) 

In den jüngsten legislativen Dokumenten ist davon die Rede, den Schutz sowohl auf Meldungen wegen Verstößen gegen nationales Recht und Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses als auch auf Meldungen in Bezug auf Staatsverteidigung, Staatssicherheit und Verschlusssachen auszuweiten. Der genaue Umfang dieser Meldethemen bleibt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Personengruppen, die (zusätzlich zu den in der Richtlinie benannten Personen) Informationen melden können

In den jüngsten legislativen Dokumenten ist davon die Rede, den Schutz auf Personen, die Verstöße melden wollen, Personen, die (sogar fälschlicherweise) in Verdacht stehen, (anonym) mutmaßlicher Missstände gemeldet zu haben, und private Organisationen, die Hinweisgeber unterstützen auszuweiten. Die genaue Methode, solche Personen zu identifizieren bleibt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Gibt es möglicherweise Bestimmungen in Bezug auf welche Personen einer Meldung nachgehen dürfen?

Informationen liegen noch nicht vor. Der jüngste Gesetzesentwurf schweigt sich hierzu aus.

Werden juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern von den Verpflichtungen der Richtlinie befreit?

Informationen liegen noch nicht vor. Der jüngste Gesetzesentwurf schweigt sich hierzu aus, aber es wird erwartet, dass das endgültig verabschiedete Gesetz Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmer von den Verpflichtungen befreien wird.

Findet die Richtlinie/das Durchführungsgesetz Anwendung, wenn eine von den Verpflichtungen befreite Organisation eine Verfahren zur Meldung mutmaßlicher Missstände implementiert?

Informationen liegen noch nicht vor. Der jüngste Gesetzesentwurf schweigt sich hierzu aus. 

Gelten besondere Fristen (z.B. für Bestätigungen und Antworten) (ja/nein)?

Informationen liegen noch nicht vor?

Können Meldungen anonym erfolgen?

In den jüngsten legislativen Dokumenten sprechen sich die politischen Parteien der Regierungsmehrheit für den Schutz anonymer Meldungen aus. 

Sind juristische Personen des privaten Sektors verpflichtet, anonyme Meldungen entgegenzunehmen und Folgemaßnahmen zu ergreifen?

Der jüngste Gesetzesentwurf ist in diesem Punkt unklar, aber es wird erwartet, dass bei anonymen Meldungen Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen.

Abhilfemöglichkeiten für den Schutz von Repressalien

In den jüngsten legislativen Dokumenten sprechen sich die politischen Parteien der Regierungsmehrheit für die Anwendung strenger Sanktionen und Schadensersatz im Falle von Repressalien aus.

Meldekanäle

In den jüngsten legislativen Dokumenten ist davon die Rede jedes Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern dazu zu verpflichten, ihren eigenen internen Meldekanal einrichten zu müssen.