In der aktuellen Lage müssen öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ihren Bedarf besonders aufmerksam decken. Eindeutige und verlässliche Vorgaben zum Verfahren, zu den besonderen Voraussetzungen von Dringlichkeitsvergaben und zu der Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sind essentiell.
Die jeweiligen Bundes- und Landesministerien sowie die Europäische Kommission haben hierfür eine Reihe von Verwaltungsvorschriften, Erlassen, Rundschreiben und sonstigen Regelungen und Hinweisen veröffentlicht, die die Bedarfsdeckung erleichtern sollen.
Diesbezüglich haben wir für Beschaffer und Bieter die nachfolgende Liste der wichtigsten aktuellen Normen zusammengestellt.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 20.04.2020: Erlass zur befristeten Anhebung der Wertgrenze zur Durchführung der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 20.04.2020: SARS-CoV-2 – Pandemielage – Rundschreiben BMI und Geschäftsbereich zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, 20.03.2020: Rundschreiben – Öffentliches Auftragswesen – Dringlichkeitsvergaben bei Lieferungen und Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, 07.04.2020: Rundschreiben – Weitere Informationen zu Fragen des Vergabe- und Vertragsrechts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, 26.03.2020: Rundschreiben – Corona-Pandemie – Erhöhung und Harmonisierung der Wertgrenzen bei Unterschwellenvergaben
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 19.03.2020: Rundschreiben – Zwingend notwendige Beschaffungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Bedrohung durch das Coronavirus