Qualifizierungschancengesetz

Die Bundesregierung hat mit Beschluss zum Qualifizierungschancengesetz am 19. September 2018 ihre Änderungen auf dem Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht. Hintergrund für den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung sind die Auswirkungen des digitalen und demografischen Strukturwandels auf den Arbeitsmarkt in der Zukunft.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 19.09.2018

Mit zunehmender Digitalisierung verändert sich das Anforderungsprofil, das Arbeitgeber an ihr Personal stellen. In dem Zusammenhang steigt die Anzahl der Berufe mit einem hohen Substituierbarkeitspotenzial. Trotz einer guten Beschäftigungsentwicklung haben daher vor allem Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. 

Im Hinblick auf diese neue Herausforderung gilt es Arbeitnehmer auf den qualifikatorischen Anpassungsprozess vorzubereiten und verstärkt Beratungs- und Fördermöglichkeiten anzubieten. Dabei soll nicht nur der Gesetzgeber in die Pflicht genommen werden, sondern auch Arbeitgeber. Ziel der Bundesregierung ist es, sowohl für Arbeitslose, als auch für beschäftigte Arbeitnehmer die Weiterbildungsförderung zu verstärken und zu flexibilisieren, damit Arbeitnehmer, die in einem Engpassberuf arbeiten oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet sind. Komplettiert wird das Gesetzespaket durch Anpassungen des Schutzes in der Arbeitslosenversicherung.
 
Überblick über die Gesetzesänderungen

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll sowohl in die Qualifizierung von Arbeitnehmern als auch in die Verbesserung des Schutzes der Arbeitslosenversicherung investiert werden. 

Um Fachkräfte zu sichern, Qualifikationen durch Fortbildung zu erneuern und berufliche Auf- und Umstiege zu ermöglichen soll die Weiterbildungsförderung allen (beschäftigten) Arbeitnehmern unabhängig von Ausbildung, Lebensalter oder Betriebsgröße zukommen. Besondere Beachtung sollen insbesondere berufliche Tätigkeiten erfahren, die durch Technologien ersetzt werden können, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind oder Beschäftigte, die einen Engpassberuf ausüben. Zudem wird verstärkt an einer Ausweitung der Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit gearbeitet. Damit eine Teilnahme an längerfristigen und hochwertigen Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden kann, werden neben der Zahlung von Weiterbildungskosten u.a. auch Möglichkeiten für Förderungszuschüsse für alle beruflichen Weiterbildungen erweitert.

Die Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung soll mehr Menschen zur Verfügung stehen, indem der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert wird. Dafür soll die Erfüllung der Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert werden, indem die Rahmenfrist, innerhalb derer die vorgeschriebene Mindestversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt sein muss, von derzeit 24 Monaten auf 30 Monate erweitert wird. 
Schließlich wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 01. Januar 2019 von derzeit 3,0 Prozent auf insgesamt 2,5 Prozent gesenkt.

Ausblick

Seit dem 19. September 2018 liegt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das Qualifizierungschancengesetz vor, welcher den erst kürzlich vorgestellten Referentenentwurf vom 30. August 2018 überarbeitet. Die Änderungen sollen bereits zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.
 
Die angestrebten Gesetzesänderungen dienen unter anderem der Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Danach soll ein dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum für alle Arbeitnehmer gefördert werden. Insgesamt ist das Ziel der Bundesregierung begrüßenswert. Gerade Langzeitarbeitslose oder Arbeitnehmer, die nur für eine kurze Dauer eingestellt sind, müssen die Möglichkeit haben, an ihrem Profil zu arbeiten und sich für den Arbeitsmarkt attraktiv zu machen bzw. zu halten. 

 

 

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