Bird & Bird begleitet BITMARCK erfolgreich im Vergabeverfahren um die "Elektronische Patientenakte"

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine „Elektronische Patientenakte“ nach § 291a SGB V zur Verfügung zu stellen. Bird & Bird LLP hat die BITMARCK erfolgreich im Vergabeverfahren um die „Elektronische Patientenakte“ begleitet.

In dem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb „Elektronische Patientenakte“ gemäß § 17 VgV hat die BITMARCK der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH den Zuschlag erteilt. Gegenstand des Vergabeverfahrens war eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und weiteren Anforderungen.

Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für die Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Es wird von der BITMARCK bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und nur den mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. aktuell und künftig gesellschaftsrechtlich verbundenen Krankenkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden. Künftig können davon bundesweit bis zu 25 Millionen Versicherte profitieren.

Der ausgeschriebene Auftrag wurde einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose standen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen einheitlichen Einsetzbarkeit und Pflege sowie die bedarfsgerechte Erweiterung und Anpassung um optimale Funktionalitäten.
 
Die BITMARCK wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Dr. Jan Byok, LL.M., Counsel Dr. Benjamin Wübbelt und Associate Anna Maria Horschik, alle Öffentliches Wirtschaftsrecht, Düsseldorf.

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