Rassistische Äußerungen als außerordentlicher Kündigungsgrund

Arbeitgeber müssen rassistische Äußerungen ihrer Angestellten am Arbeitsplatz nicht dulden. Im Einzelfall können diese einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. So auch in einem kürzlich vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall.

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2021, Aktenzeichen 55 BV 2053/21

Bezeichnungen als „Ming-Vase“ und „Herr Boateng“ können rassistische Äußerungen sein

Eine Angestellte in einem Kaufhaus bezeichnete gegenüber einer Kollegin eine asiatische Vorgesetzte als „Ming-Vase“. Auf Nachfrage eines anderen, anwesenden Vorgesetzten wiederholte die Angestellte "Na Sie wissen schon, die Ming-Vase" und zog ihre Augen nach hinten, um eine asiatische Augenform zu imitieren. Der Arbeitgeber hörte sie zu dem Vorfall an. Die Angestellte bestritt darin eine herabwürdigende Äußerung: Denn eine Ming-Vase stelle für sie einen schönen und wertvollen Gegenstand dar.

Die asiatische Augenform habe sie imitiert, um nicht „Schlitzauge“ sagen zu müssen. Die Angestellte ergänzte, dass sie bei „schwarzen Menschen/Kunden“ den Begriff „Herr Boateng“ verwende, weil sie den Fußballer Jérôme Boateng toll finde. Der Arbeitgeber hörte den Betriebsrat zu einer außerordentlichen Kündigung an. Die Angestellte war Ersatzmitglied des Betriebsrats, weshalb eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich war. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung, da er kein rassistisches Gedankengut bei der Angestellten erkennen könne. Das Arbeitsgericht Berlin sah das anders und ersetzte die Zustimmung:

Die Bezeichnung als „Ming-Vase“ und eine Geste, bei der die Augen nach hinten gezogen werden, rechtfertigen vorliegend eine außerordentliche Kündigung: Es sei eine Ausgrenzung, Beleidigung und Herabsetzung von Mitmenschen anderer Herkunft. Die nachfolgenden Erklärungsversuche verfestigten, die Haltung der Angestellten. Die rassistische Äußerung verletzt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Interessen des Arbeitgebers. Ein Kaufhaus müsse es außerdem nicht hinnehmen, dass eine Verkäuferin internationales Publikum wahlweise als Ming-Vase, Herrn Boateng oder mit sonstigen abwertenden Formulierungen bezeichnen könnte.

Bereits in der Pressemitteilung zum bisher nicht veröffentlichten Beschluss stellt das Arbeitsgericht Berlin klar, dass Arbeitgeber keine rassistischen Äußerungen hinnehmen müssen. Es ist aber stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Dennoch setzt der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin eine deutliche Linie fort.

„Ugah-Ugah“ im Bezug auf Arbeitskollegen nicht von der Meinungsfreiheit geschützt

Zuvor positionierte sich bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 2.11.2020 – 1 BvR 2727/19) zu Rassismus am Arbeitsplatz: Ein Betriebsratsmitglied betitelte ein anderes Betriebsratsmitglied mit dunkler Hautfarbe mit den Worten „Ugah, Ugah“.

Die daraufhin vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung hielt vor dem Bundesarbeitsgericht und den vorherigen Instanzen stand. Das Bundesverfassungsgericht nahm die gegen die Urteile einlegte.

Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Das Bundesverfassungsgericht hielt fest, dass die Meinungsfreiheit die Äußerung „Ugah,Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen nicht umfasst. Es handle sich um eine menschenverachtende Diskriminierung, die nicht der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) unterliegt:

Mit der Ansprache "Ugah, Ugah" habe der Mitarbeiter seinen Kollegen "nicht als Mensch, sondern als Affe(n) adressiert" Hiermit wurde die Menschenwürde angetastet (Art 1 Abs. 2 GG), und damit das in Recht auf Anerkennung als Gleiche unabhängig von der „Rasse“ (Art. 3 III 1 GG) verletzt.

Für rassistisches Äußerungen ist in der Arbeitswelt kein Platz

Beide Entscheidungen bestätigen unabhängig voneinander, dass in der Arbeitswelt kein Platz für Rassismus ist – unabhängig davon ob unmittelbar oder mittelbar gegenüber Kollegen kundgetan. Derartige Äußerungen können im Einzelfall einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.

Insights

Mehr

Rechenzentren & Abwärme: Ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung

Mai 06 2024

Mehr lesen

Hohe Hürden für Kündigungen von langzeiterkrankten Arbeitnehmer:innen

Apr 29 2024

Mehr lesen

Entstehung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen – Urlaubsanspruch bei Doppelarbeitsverhältnisse

Apr 29 2024

Mehr lesen