Die Beschaffung von Planungsleistungen im Open House Verfahren: Geht das?

Kann das Open House Verfahren bei der Beschaffung von Planungsleistungen trotz schwer abschätzbarer Honorarvergütung genutzt werden?

Die Honorarvergütung für Architekten bzw. Ingenieure nach der HOAI ist abhängig vom jeweiligen Einzelprojekt. Die maßgeblichen Vergütungsparameter können oft vorab nur schwer festgelegt werden. Für die Zulässigkeit eines Open House Verfahrens ist es jedoch erforderlich, dass der Auftraggeber auch die Vergütung des Vertragspartners für die Erbringung der Leistung im Vorhinein vorgibt. 

Unsere Experten Dr. Alexander Csaki und Karoline Kniha zeigen Ihnen in ihrem praxisnahen Webinar am Donnerstag, den 4. April 2024, mit welchen Möglichkeiten Sie das Open House Verfahren bei der Beschaffung von Planungsleistungen unter Heranziehung des Vergütungsmodells der HOAI trotzdem nutzen können und was es dabei zu beachten gilt.

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