Stempeln aber richtig! Der Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung ist da.

Das Warten hat ein Ende: Nach der Entscheidung des BAG im Herbst 2022 zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18. April 2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Dieser hat es in sich: 

  • Arbeitgeber:innen mit mehr als zehn Beschäftigten müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen elektronisch erfassen (lassen).
    Die Arbeitszeit ist grundsätzlich am selben Tag zu erfassen, an dem die Arbeit geleistet wird.
  • Arbeitgeber:innen können die Pflicht zur Zeiterfassung auf Arbeitnehmer:innen delegieren.
  • Bestimmte Ausnahmen sind nur durch oder aufgrund eines Tarifvertrags möglich.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber:in im Detail? Welche Pflichten und Herausforderungen kommen auf Arbeitgeber:innen zu, wenn der Entwurf Gesetz wird? 

Was Sie jetzt tun müssen, besprechen wir in unserem Webinar.

Im Anschluss stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns über einen gemeinsamen Gedankenaustausch.

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