Das Warten hat ein Ende: Nach der Entscheidung des BAG im Herbst 2022 zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18. April 2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Dieser hat es in sich:
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber:in im Detail? Welche Pflichten und Herausforderungen kommen auf Arbeitgeber:innen zu, wenn der Entwurf Gesetz wird?
Was Sie jetzt tun müssen, besprechen wir in unserem Webinar.
Im Anschluss stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns über einen gemeinsamen Gedankenaustausch.