Angekündigte Änderungen bei den ENR in Frankreich: Maßnahmen zur Unterstützung von ENR Projekten und Aufhebung der Obergrenze für Rückzahlungen an EDF

Die französische Ministerin für den Energiewandel hat am 28. Juli angekündigt, dass in den nächsten Tagen Maßnahmen veröffentlicht werden sollen, die neue ENR-Projekte unterstützen und damit den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben sollen. Dabei handelt es sich insbesondere um :

  • die Möglichkeit, dass schnell fertig gestellte Projekte ihren Strom 18 Monate lang zu Marktpreisen verkaufen können, bevor die Zusatzvergütungveträge in Kraft treten. Dies soll die Mehrkosten ausgleichen, die insbesondere durch den Anstieg der Rohstoffpreise bedingt sind; 
  • die geplante Senkung der Tarife für Photovoltaikprojekte auf Gebäuden wird vorerst nicht umgesetzt;
  • die Möglichkeit für Projektentwickler die Leistung von ENR-Projekten vor Inbetriebnahme von bisher maximal 10% um nunmehr bis zu 40% zu erhöhen. 

 

Im Gegenzug zu diesen positiven Maßnahmen hat die französische Regierung in dem Entwurf des Finanzberichtigungsgesetzes für 2022 einen Entwurf für einen Artikel 13 eingefügt, der für bestehende Zusatzvergütungsverträge die Aufhebung der Obergrenze für die Rückzahlungen an EDF vorsieht, wenn der Marktpreis über dem Referenztarif liegt. Die Verträge sahen bisher vor, dass der Betreiber Rückzahlungen nur in Höhe aller seit Vertragsbeginn erhaltenen Förderungen schuldet. Nun soll der Stromproduzent für die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 erzeugte Energie den gesamten Betrag, der den ursprünglich festgelegten Tarif übersteigt, an die EDF zurückzahlen.

In Anbetracht der Energiekrise wird den erneuerbaren Energien derzeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bereits im September soll ein Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiewandels vorgelegt werden.

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