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Das Corona-Krisenpaket der Bundesregierung führt auch zu Änderungen im Patentrecht. Eine Gesetzesänderung sieht Maßnahmen zur Beschränkung deutscher Patente, z.B. auf Arzneimittel oder Medizinprodukte, vor.
Was bisher eine absolute Ausnahme war, könnte schon bald gängige Realität werden – Gerichtsverfahren via Videokonferenz, um die gerichtliche Funktionsfähigkeit während der Zeit der Corona-Pandemie zu gewährleisten.
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