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Mit der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Second Payment Services Directive - PSD2) im deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) mussten ab Januar 2018 eine ganze Reihe neuer Vorgaben im ...
Die BaFin hat „Geldwäscherechtliche Hinweise für Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen“ veröffentlicht.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt es mit dem Kryptoverwahrgeschäft eine neue Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 KWG).
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