Mein Schwerpunkt lag und liegt in der Beratung nationaler und internationaler Konzerne in allen Sachverhalten des deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts sowie in der Vertretung von Unternehmen, insbesondere aus der Pharma- und Medizinbranche sowie dem Konsumgüter- sowie Lebensmittelbereich, gegenüber deutschen und europäischen Kartellbehörden. Meine Expertise umfasst darüber hinaus das europäische Beihilferecht sowie das sonstige EU-Recht. So habe ich etwa die Bundesregierung vor dem EuGH im WestLB-Verfahren sowie im Zuge des "VW-Gesetzes" vertreten. Vor meinem Einstieg in unsere Kanzlei war ich 20 Jahre als Equity-Partner in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig, die zu den führenden (englischen) Soziäten zählt, und habe dort maßgeblich die EU- und Kartellrechtsexpertise geprägt.