Europäischer Rat empfiehlt Sozialschutz für alle Arbeitnehmer und Selbständige

Der Europäische Rat hat am 15. Oktober 2019 den Entwurf für eine Empfehlung veröffentlicht, welche den Zugang zur Sozialversicherung für Selbstständige und alle Arten von Arbeitnehmern oder Arbeitsverhältnissen verbessern soll. Am 8. November 2019 wurde dieser Vorschlag förmlich durch die Europäische Kommission angenommen.

Die Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 11. November 2019 ist hier abrufbar.
 

Inhaltliche Vorgaben der Empfehlung

Durch die bestehenden Beitragsvorschriften soll niemand daran gehindert werden aufgrund der Art seines Arbeitsverhältnisses oder seines Status als Selbständiger Leistungen zu erhalten oder in Anspruch zu nehmen. Der derzeitige Entwurf des Rates benennt daher Mindestvorgaben, die die Unterschiede hinsichtlich des Sozialschutzes zwischen allen Arbeitnehmern und Selbständigen beseitigen sollen. Hierbei sollten folgende Bereiche abgedeckt werden:
  • Arbeitslosigkeit;
  • Krankheit und Gesundheitsversorgung;
  • Mutter- und Vaterschaft;
  • Invalidität;
  • Altersvorsorge und
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Ansprüche auf Sozialschutz gewahrt und auf alle Arten von Beschäftigung oder Selbständigkeit während der gesamten Laufbahn einer Person übertragen werden können. Die Empfehlung des Europäischen Rates legt hierbei Maßnahmen fest, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind. Hierzu gehören Maßnahmen zur Förderung des Dialogs und des wechselseitigen Lernens sowie die Verbesserung der Statistiken und einen Vorschlag für einen gemeinsamen Überwachungsrahmen. Informationen und Vorschriften für Sozialschutzsysteme müssen zudem zugänglich, benutzerfreundlich und klar verständlich sein.

Hintergrund der Empfehlung

Die Vorschläge des Rates sind Teil der Initiative „Zugang zum Sozialschutz“ der Europäischen Kommission. Diese berichtete im April 2019, dass die Entwicklung der Struktur des Arbeitsmarktes dazu geführt hat, dass Sozialversicherungssysteme, welche auf Einzelpersonen in Vollzeitbeschäftigung zugeschnitten sind, nicht mehr effektiv sind, weil sie beispielsweise Beschäftigten in atypischen Arbeitsverhältnissen z. B. Gelegenheitsarbeit oder Saisonarbeit, sowie Selbständigen keinen ausreichenden Sozialschutz bieten.

Nächste Schritte

Empfehlungen der EU sind für die Mitgliedstaaten zwar rechtlich unverbindlich, geben dennoch einen politisch-verbindlichen Rahmen vor. Die Mitgliedstaaten müssen die Grundsätze der Empfehlung 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung umsetzen. Es bleibt abzuwarten, wann und wie die deutsche Regierung darauf reagiert. Insgesamt wäre die Einleitung einheitlicher Regeln für atypische Beschäftigungsverhältnisse und zugleich für Selbständige ein begrüßenswerter Weg. Wichtig ist hierbei, dass der Bürokratieaufwand, der damit für Arbeitgeber entsteht, möglichst niedrig gehalten wird.

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