Elektromobilität und Regulierung

Wesentliche Fragestellungen rund um die Elektromobilität betreffen den Bereich der Regulierung durch Gesetze und Aufsicht zuständiger Behörden. Folgende Themen sind aus unserer Sicht besonders relevant:

Life-Cycle-Management

Einen wichtigen Aspekt betreffen die Vorgaben an das Inverkehrbringen der jeweiligen Batterie- und Speichertechnologie. Kennzeichnungs-, Melde- und sonstige Pflichten sind ebenso zu beachten, wie produktregulierungsrechtliche Anforderungen an die technische Beschaffenheit der jeweiligen Sache. Zudem stellen die Vorschriften zur Rücknahme und künftige Behandlung der Batterien eine Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere mit Blick auf einen anschließenden Einbau der Batterien in großen Speicheranlagen (Second-Life-Usage). Dann sind zusätzlich die regulierungsrechtlichen Rahmenbedingungen für einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb der Batterien als Speicher zu beachten (Belastung mit EEG-Umlage etc.).

Netzintegration & Smart Homes

Ein weiteres regulierungsrechtliches Kernthema ist die korrekte Einbindung der Batterien in die Ladeinfrastruktur und in das Netz des verantwortlichen Netzbetreibers (Netzintegration; Vehicle-to-Grid/V2G). Dies gilt umso mehr, wenn das Elektroauto nicht nur zum Strombezug aus dem Netz genutzt wird, sondern zugleich als Speicher für etwaige inspeisungen in das Verteilnetz vorgehalten wird, um die Netzstabilität zu wahren. Dann stellen sich vielfältige Fragen, beginnend mit der energiewirtschaftsgesetzlich zutreffenden Einordnung der Elektromobilität in das Gesamtgefüge der Energieversorgungslandschaft. Auch das relevante Vertragsportfolie zum Strombezug für die Elektromobile und für die Rückspeisung ist auf dieser Grundlage zu gestalten (Stromliefer-, Netzanschluss- und Bilanzkreisvertrag, Anschlussnutzungsverhältnis, Grundversorgung etc.).

Zudem sind Vorgaben im Falle der Integration der Batterien als Speicher in Smart Homes des jeweiligen Verbrauchers zu beachten (Vehicle-to-Home/V2H). Nicht selten wird außerdem die Kombination mit der eigenen Stromerzeugung durch PV-Anlagen erwogen. Dann sind aus Gründen der Kosteneffizienz unter anderem die Anforderungen an eine privilegierte Eigenversorgung zu prüfen. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang stellt sich – wie stets - die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Nutzung von Elektromobilen in der Gesamtbetrachtung, dies vor allem im Zusammenhang mit den für die Nutzung anfallenden Kosten (Energie- und Stromsteuer, KfZ-Steuer, Netzentgelte, EEG-Umlage etc.)

Fördermittel

Häufig werden die Entwicklung und Verwendung innovativer Speichertechnologien und die konkrete Durchführung von Projekten der Elektromobilität durch öffentliche Gelder gefördert. Dann ist es wichtig, die Fördermittel zweckgemäß zu verwenden. Dies beginnt in aller Regel damit, dass gemäß den Nebenbestimmungen zum Fördermittelbescheid (ANBest-EFRE etc.) vor der Vergabe von geförderten Aufträgen ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist. Dies umfasst zumindest die Einhaltung wettbewerblicher Grundsätze (Diskriminierungsverbot, Transparenz etc.) und definiert zusätzliche Aufgaben für den Fördermittelempfänger (z. B. Erstellung und Aktualisierung Vergabevermerk etc.).

Damit finden sich Unternehmen unvermittelt in der Position, Vergaberecht einhalten zu  müssen, auch dann, wenn sie sich damit vorher  kaum oder nicht umfassend auseinandergesetzt haben. Dies ist bei der Verwendung von öffentlichen Fördermitteln umso sensibler, als bei der Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen der Widerruf des Fördermittelbescheides und die Rückforderung der Fördermittel drohen  – zuzüglich Verzinsung. Auch deshalb ist der sprichwörtliche Blick auf das Kleingedruckte des Fördermittelbescheides dringend geboten.

Die vorstehende Darstellung zeigt neben den auch straßen-, straßenverkehrs-, bau-, datenschutz- und kommunalrechtlichen Bezügen der Elektromobilität  derzeit besonders relevante Fragestellungen der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht auf. Wir wissen, dass darüber hinaus noch weitere Themenbereiche betroffen sind. Mit den Experten unserer jeweiligen Praxis- und Sektorgruppen decken wir diese Fragestellungen ab und begleiten Sie sicher auf dem Weg zum erfolgreichen Projekt.

Bei allen Fragen wenden Sie sich gern an unser „eMobility-Team“ unter [email protected]

 

Weitere Informationen zum Thema Elektromobilität finden Sie auf unserer In Fokus Seite.

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