Kreditgeber:innen und Investor:innen kommt bei der Förderung von Strategien, die zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen, eine Schlüsselrolle zu. Zwar benötigen Investor:innen nach wie vor Kennzahlen zur Bewertung der Kapitalrendite oder der Rückzahlungswahrscheinlichkeit, dennoch werden gezielte Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Geldgeber:innen auf nachhaltige Weise nachkommen, gestützt durch detaillierte quantitative Informationen darüber, wie das Unternehmen derzeit geführt wird und durch Prognosen darüber, wie das Unternehmen in Zukunft bestehen wird.
Es gibt jedoch keine Standartlösung für ESG-Geldgeber:innen und Unternehmen müssen sich darauf einigen, wie ESG-Prinzipien effektiv umgesetzt, aufsichtsrechtliche Maßnahmen erfüllt und wie nachhaltige oder mit Nachhaltigkeit verbundene Transaktionen strukturiert werden können, damit das Unternehmen anhand der richtigen Kriterien bewertet und so finanziert werden kann, dass es jetzt und in Zukunft leistungsfähig ist.
Wir sind in der idealen Position, Sie bei der Erfüllung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen, Anforderungen von Kreditgebern für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihre Organisation und Aktivitäten, bei der Einrichtung nachhaltiger oder mit Nachhaltigkeit verbundenen Transaktion, bei der Erfüllung der ESG-Anforderungen und bei der Einhaltung der Offenlegungs- und Berichtspflichten zu beraten.
Ein internationaler Flugzeug-Leasinggeber: Durchführung eines Management-Briefings zu möglichen ESG-Strategien. Diese Beratung konzentrierte sich auf verschiedene Berichtspflichten nach europäischem Finanzrecht sowie auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen im europäischen Sektor für nachhaltige Finanzierungen.
Eine Investmentfirma: Beratung zu Nachhaltigkeitsnachweisen/-referenzen, die auf der Website und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gemäß der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) aufgenommen werden sollen.
Ein globales Einzelhandelsunternehmen: Beratung zum Umfang und zu möglichen Berichtspflichten der Gruppe im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Ein Multimarkenunternehmen für Outdoor- und Lifestyle-Produkte: Beratung in Bezug auf Zielvorgaben und Managementberichte im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie zu allgemeinen Aspekten des EU-Vorschlags für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen (CSDDD).
Ein globales japanisches Einzelhandelsunternehmen: Beratung zu der Frage, ob die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowohl die europäischen als auch die außereuropäischen Einheiten abdeckt.
Ein globales Unternehmen: Beratung zu ESG-Strategien für Finanzinstitute im Hinblick auf eine mögliche Einstufung als nachhaltige Investition gemäß der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR).
Ein Anbieter im Bereich Leasing und Management von Güterwagen für den europäischen Schienenverkehr: Beratung im Zusammenhang mit der Aufstockung eines Darlehens mit einer Laufzeit von 7 Jahren, das zur Finanzierung der vom Kunden verwalteten und geleasten Eisenbahngüterwagen verwendet werden soll, unter Berücksichtigung der Anforderungen für grüne Darlehen.
Eine Investmentgesellschaft im Eisenbahnsektor: Beratung bei einem Rahmenkaufvertrag für emissionsfreie Rangier- und Mittelstreckenlokomotiven mit einem Volumen von mehr als 150 Mio. EUR einschließlich eines Full-Service-Wartungsvertrags.