Bird & Bird vertritt den DE-CIX bei Klage gegen BND

Bird & Bird LLP vertritt die Betreiberin des weltgrößten Internetknotens, die DE-CIX Management GmbH, bei ihrer Klageerhebung gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Mit der Klage wird die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nach § 5 des G10-Gesetzes am DE-CIX einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Auslöser der Klage war vor allem eine kürzlich veröffentlichte gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Darin äußert er gewichtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Überwachungspraxis. Die Überwachungspraxis wurde durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags öffentlich bekannt.

Die DE-CIX Management GmbH wird von den folgenden Bird & Bird Anwälten vertreten: Managing Partner Germany Sven-Erik Heun (Federführung), Counsel Valerian Jenny und Associate Dr. Simon Assion, alle Technologie & Kommunikation, Commercial, Frankfurt a.M.

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