Endlich veröffentlicht: Kryptowerte-Verordnung MiCAR im Amtsblatt

Am 9. Juni 2023 wurde die Verordnung über den Markt für Kryptowerte im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung (EU) 2023/1114 veröffentlicht.

Die MiCAR tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird bis zum 30. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar sein (mit bestimmten Ausnahmen, z. B. gilt die Regulierung von Stablecoins (vermögenswertreferenzierte Token - ARTs - und E-Geld-Token - EMTs – ab dem 30. Juni 2024). Dies bedeutet, dass bis Ende 2024 ein harmonisierter Rechtsrahmen für kryptobezogene Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union bestehen wird.

Gleichzeitig wurde die aktualisierte Verordnung über Geldtransfers (die nun auch Kryptowerte erfasst) als Verordnung (EU) 2023/1113 veröffentlicht. Sie soll ebenfalls ab dem 30. Dezember 2024 gelten.

Weitere Details zu MiCAR finden Sie in unserem laufend aktualisierten Road to MiCAR.

 

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