Öffentliche Auftragsvergabe unterliegt zwar grundsätzlich einheitlichen europäischen Regularien, unterscheidet sich im Detail jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich dazu im nationalen und europäischen Bereich so rasant und stetig, wie in fast keinem Rechtsgebiet. Durch unsere Expertise können trotz dieser schwierigen und häufig streng formalen rechtlichen Rahmenbedingungen optimale Beschaffungsergebnisse erzielt werden; Bietern wird eine rechtssichere, planbare und erfolgreiche Beteiligung an öffentlichen Ausschreibung durch unsere Unterstützungsleistungen ermöglicht.
Unsere vergaberechtlichen Teams beraten alle Akteure des öffentlichen Auftragswesens in sämtlichen Stadien einer Vergabe, z.B. Auftraggeber bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen, der Beantwortung von Bieterfragen und Rügen, in rechtlichen Streitigkeiten, bei politischen und strategischen Entscheidungen sowie Bieter bei der Auswertung der Vergabeunterlagen, der Erstellung von Angeboten, Rügen und Nachprüfungsverfahren. Unsere Beratung zeichnet sich durch ein besonderes Verständnis des jeweils in Rede stehenden Sektors der Beschaffung sowie durch eine praxisorientierte und effiziente Arbeitsweise aus. Als Full-Service-Kanzlei beraten wir fachübergreifend und aus einer Hand zu Vertrags-, Regulierungs-, Finanz- und Prozessfragen. Schwerpunkte der Beratung bilden dabei die Bereiche/Sektoren: