Präsenzpflicht für Lehrer während der Corona-Pandemie auch für Risikogruppen
Einige Lehrer sind gegen ihre Heranziehung zum Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie vorgegangen. Sie sahen sich in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Sowohl das Arbeitsgericht Mainz (ArbG Mainz, Beschl. v. 8.6.2020 – 4 Ga 10/20, COVuR 2020, 393) als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel, Beschl. v. 14.5.2020 — 1 B 1308/2, COVuR 2020, 262), wiesen jedoch ihre entsprechenden Anträge zurück.
Diese Entscheidungen haben insbesondere vor dem Ende der Sommerferien und der geplanten vollständigen Rückkehr zum Präsenzunterricht Relevanz.
Ist Motivation eine Frage des Alters?
LAG Nürnberg, Urteil v. 27. Mai 2020- 2 Sa 1/20
Durch die Angabe in der Stellenanzeige “zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“ könnte eine Vermutung einer Benachteiligung wegen des Alters nach § 22 AGG begründet werden.
Präsenzsitzung des Betriebsrats kann trotz Corona zulässig sein
LArbG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2020, 12 TaBVGa 1015/20
Zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie haben Bund und Länder strenge Regeln aufgestellt, um insbesondere die weitere Ausbreitung des Virus durch Gruppenveranstaltungen zu vermeiden. Hierbei sind auch Arbeitgeber gefordert, ausreichende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung am Arbeitsplatz zu ergreifen.
Um gleichwohl weiterhin die Arbeit von Betriebsräten sicherzustellen, hat der Gesetzgeber bereits im April eine vorläufige Regelung zur Beschlussfassung von Betriebsräten per Video- oder Telefonkonferenz (§ 129 BetrVG) erlassen. Allerdings zeigt die Praxis, dass auch mit dieser Neuregelung die betriebliche Mitbestimmung noch nicht in der virtuellen Welt angekommen ist.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über die Zulässigkeit einer Präsenzveranstaltung eines Betriebsrates zu entscheiden und trotz Verbots des Arbeitgebers eine Präsenzveranstaltung zur Durchführung von Wahlen für zulässig angesehen.