ECSPR – Die Crowdfundingverordnung gilt ab heute

Es ist so weit! Ab heute, 10. November 2021, gilt die Schwarmfinanzierungsverordnung ((EU) 2020/1503 – European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSPR“).


In einer kleinen Reihe hatten wir über die Regelungen der ECSPR berichtet.

Eine Übersicht unserer Berichte aus der Reihe zum Beginn der Anwendbarkeit der ECSPR findet sich hier:
  1. Anwendungsbereich der ECSPR und das Erlaubniserfordernis für Schwarmfinanzierungsdienstleister
  2. Laufende Anforderungen an Schwarmfinanzierungsdienstleister und deren Verhaltenspflichten
  3. Behandlung von Krypto-Token unter der ECSPR
  4. Bisher in Deutschland vorkommenden Strukturen von Crowdfundingplattformen unter der ECSPR
  5. Geldwäscherechtliche Pflichten eines Schwarmfinanzierungsdienstleisters
  6. Ausgestaltung des Anlagebasisinformationsblatts

Sie haben Fragen zur Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister? 

Unsere Experten für Finanzregulierung verbinden Pragmatismus und Interesse für innovative Lösungen mit technischem know-how. Im täglichen Umgang mit den deutschen und europäischen Regulierern navigieren wir unsere Mandanten sicher durch alle Registrierungs- und Erlaubnisverfahren und sind dabei immer up-to-date über neue Verfahren und Regulierungspraxen.

Wir beraten Sie gerne dazu.

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