Schneller, höher, weiter? – Die Pläne der Ampelkoalition für Infrastruktur und Wasserstoff

Am 24.11.2021 stellten die zukünftigen Regierungsparteien den Entwurf des Koalitionsvertrages vor, über den seit dem 21. Oktober 2021 verhandelt wird.

Der Koalitionsvertrag, den Sie hier finden, muss noch durch die Parteitage (SPD / FPD) bzw. durch eine Mitgliederbefragung (Grüne) gebilligt und sodann unterzeichnet werden. Nachfolgend stellen wir für Sie die wesentlichen Punkte zu den Themen Infrastruktur und Wasserstoff dar.

1. Infrastruktur

Mit Blick auf den Oberbegriff Infrastruktur setzen sich die Parteien das bereits im Wahlkampf geäußerte Ziel, die öffentliche Infrastruktur, öffentliche Räume und Netze zu modernisieren und dazu Planung, Genehmigung und Umsetzung deutlich zu beschleunigen. 

Neben übergreifenden, verfahrensbezogenen Plänen skizzieren die Parteien zum Teil recht konkrete Maßnahmen in den Bereichen Bauen, Mobilität und Erneuerbare Energien.

1.1 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (S. 11 ff.)
Bereits im ersten Regierungsjahr sollen die Entscheidungen für die Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren getroffen werden. Ziel des ambitionierten Zeitplans ist mindestens (!) die Halbierung der Verfahrensdauer.

Im Rahmen des Verfassungs- und Unionsrecht sollen dazu die personellen und technischen Kapazitäten erhöht werden. Auf personeller Seite werden der Ausbau bestehender behördlicher Inhouse-Beratungskapazitäten zu „Beschleunigungsagen-turen“ und bessere Möglichkeiten zur Nutzung privater Projektmanagerinnen genannt. Auf Seite der technischen Modernisierung werden konkret die technische Ausstattung, Standardisierung von IT-Schnittstellen und der Ausbau des digitalen Portals für Umweltdaten genannt.

Die im Rahmen des Planungssicherstellungsgesetzes zunächst befristet gewährten Möglichkeiten digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung sollen nahtlos fortgesetzt werden. Weitergehend ist die Einführung einer frühestmöglichen und intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung beabsichtigt, die mit einer Mitwirkungspflicht der anerkannten Naturschutzverbände und der „betroffenen Öffentlichkeit“ einhergeht.

Durch die alleinige Einbeziehung neu Betroffener bei Planänderungen sollen wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden. Mit Blick auf die Vorgaben der Aarhus-Verordnung ist dabei mit Spannung zu erwarten, wie die geplante materielle Präklusion gestaltet werden wird. Darüber hinaus sollen interne Fristen und Genehmigungsfiktionen erweitert werden.

Kürzere Fristen bis zur Planfeststellung sollen künftig bei besonders prioritären Vorhaben vorgesehen werden. Die mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz auch aktuell genutzte Legalplanung soll bei besonders bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen möglich bleiben. Als solche Vorhaben werden systemrelevante Bahnstrecken, Stromtrassen und Brücken benannt. Weder die Notwendigkeit einer Umweltprüfung noch der Rechtsschutz sollen dabei leiden. Für bestimmte Vorhaben übernimmt der Bund das Raumordnungsverfahren. Genannt sind hier neben Schienenstrecken insbesondere die Hochspannungsgleichstrom-trassen von SüdLink, SüdOstLink und Ultranet.

Maßnahmen der Unterhaltung, Sanierung, Erneuerung sowie Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit existierenden Infrastrukturen sollen in Form einer Plangenehmigung möglich werden.
Das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht soll sinnvoll um fachplanerische Sonder-regeln ergänzt werden. Inhaltlich wird insbesondere das Artenschutzrecht in den Blick genommen. So soll bei gleichem Schutzniveau eine bundeseinheitliche Standardisierung in Form von Signifikanzschwellen eine Beschleunigung von Infrastrukturprojekten ermöglichen.

Vorhaben, die der Erreichung der Klimaziele dienen, sollen gesetzlich festgeschrieben und unter bestimmten Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände im Bundesnaturschutz-gesetz vorgesehen werden. Die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren schließlich soll durch die Einführung eines „frühen ersten Termins“ und zusätzliche Senate am Bundesverwaltungsgericht beschleunigt werden.

1.2 Bauen (S. 89 ff.):
Als konkrete Maßnahmen im Baubereich benennen die Koalitionäre die vollständige Digitalisierung von Bauleitplanverfahren.
Inhaltlich soll geprüft werden, ob zukünftig eine Gesamtlärmbetrachtung eingeführt wird, die beispielsweise die Belastungen aus Straßen- und Schienenverkehr sowie von Industrieanlagen zusammen betrachtet. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung soll die TA Lärm modernisiert werden. Auf Gebäudeebene sollen ein digitaler Gebäuderessourcenpass und ein digitalisierter Gebäudeenergieausweis eingeführt werden.

Der Smart-City-Stufenplan soll weiterentwickelt und ein Smart-City-Kompetenz-zentrum eingerichtet werden.

1.3 (Elektro-)Mobilität (S. 48 ff.)
Zur Umsetzung erhöhter Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und der Etablierung des Deutschlandtaktes soll auf Basis neuer Kriterien ein neuer Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 erstellt werden.

Neben dem Fokus auf Forschung, Fertigung und Recycling von Batteriezellen steht die massive Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im Fokus der Planungen zur E-Mobilität.

Bis 2030 sollen – entsprechend dem bisherigen Masterplan Ladeinfrastruktur – eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf Schnellladeinfrastruktur gelegt werden. Zu diesem Zweck sollen Genehmigungsprozesse sowie die Errichtung der Netzinfrastruktur und der Netzanschluss erleichtert werden. Als Standard wir bidirektionales Laden genannt und es sollen mehr Schnelllade-Hubs ausgeschrieben werden.

1.4 Ausbau Erneuerbarer Energien (S. 56 ff.)
Auch im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien sollen Planung und Genehmigung beschleunigt werden. Bis zur Erreichung der Klimaneutralität soll ein Vorrang erneuerbarer Energien im Rahmen der Schutzgüterabwägung bestehen. Die artenschutzrechtlichen Hemmnisse insbesondere bei Windkraftanlagen sollen wie bereits erwähnt durch eine bundeseinheitliche Bewertungsmethode abgebaut werden und auch auf europäischer Ebene soll eine stärkere Orientierung am Populationsschutz erfolgen. Zudem sollen technische Maßnahmen wie Antikollisionssysteme ermöglicht werden. Schließlich planen die Parteien eine (weiter) vereinfachte Genehmigung von Repowering.

Den Plänen nach sollen die On- und Offshore-Windenergiekapazitäten ausgebaut und alle geeigneten Dachflächen für Solarenergiegewinnung genutzt werden.

2. Wasserstoff

Angesichts des schon von der vorherigen Bundesregierung verfolgten Ziels des Hochlaufs der Wasserstofftechnologie und des Einsatzes insbesondere von grünem Wasserstoff vor allem in der Industrie und dem Verkehrswesen ist es nicht überraschend, dass auch die zukünftige Regierungskoalition das Thema Wasserstoff in den Vordergrund rückt.

2.1 Finanzielle Förderung (S. 26)
Im Rahmen des Überthemas „Industrie“ gehen die Koalitionsparteien insbesondere auf die Förderung von Wasserstofftechnologien und der Netzinfrastruktur ein. Das IPCEI Wasserstoff (Important Project of Common European Interest) soll schnell umgesetzt werden und Investitionen in den Aufbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur sollen finanziell gefördert werden. Um bis 2030 Leitmarkt für Wasserstofftechnologien zu werden soll ein „ambitioniertes Update der nationalen Wasserstoffstrategie“ schon im Jahr 2022 erarbeitet werden. 

Diese Ziele stehen im Einklang mit der erst kürzlich veröffentlichten Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte und lassen hoffen, dass Deutschland auch international eine bedeutende Rolle für die Entwicklung und den Einsatz von Wasserstofftechnologien einnehmen wird.

2.2 Grüner Wasserstoff (S. 59 f.)
Insbesondere grüner Wasserstoff, also Wasserstoff, der unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird in den Fokus gerückt. Die Koalitionspartner wollen unter anderem Quoten für grünen Wasserstoff in der öffentlichen Beschaffung einführen, um Leitmärkte zu schaffen. Wie und wann dies angesichts des noch geringen Angebotes umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Zukunftsfähige Technologien sollen auch dann gefördert werden, wenn die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff noch nicht ausreichend sichergestellt ist. Zwar soll Wasserstoff nicht nur in bestimmten Anwendungsfeldern eingesetzt werden, jedoch sieht der Koalitionsvertag vor, dass grüner Wasserstoff vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen eine Umstellung auf treibhausgasneutrale Verfahren und Prozesse durch direkte Elektrifizierung nicht möglich ist. Bis ausreichend Wasserstoff vorhanden und eine günstige Versorgung mit grünem Wasserstoff möglich ist, setzen die Koalitionspartner auf eine technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik. 

Weitere Details werden nicht genannt, so dass offen bleibt, was unter einer technologieoffenen Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik, die sicher im Interesse beteiligter und interessierter Wirtschaftsakteure steht, zu verstehen ist.

Erwähnt wird auch die gewünschte einheitliche Zertifizierung von Wasserstoff und seinen Folgeprodukten auf europäischer Ebene. Dabei wird auch die Wasserstoff-Farbenlehre eine Rolle spielen. Diese ist zwar in Deutschland mit der Verordnung über grünen Wasserstoff schon teils gesetzlich festgeschrieben worden, jedoch immer unter dem Vorbehalt einer eventuellen Anpassung an europäische Entwicklungen. Im Interesse der Rechtssicherheit wäre es wünschenswert, zeitnah eine einheitliche europäische Farbenlehre und Zertifizierung sicherzustellen.  

2.3 Wasserstoffnetze (S. 59 ff.)
Um eine leistungsfähige Wasserstoffwirtschaft aufzubauen und die dafür notwendige Import- und Transportinfrastruktur voranzutreiben, sollen die notwendigen Rahmenbedingungen einschließlich effizient gestalteter Förderprogramme geschaffen und die europäische Zusammenarbeit gestärkt werden. Um eine Elektrolysekapazität von „rund 10 Gigawatt im Jahr 2030“ zu erreichen, soll Offshore-Windenergie zugebaut und europäische und internationale Energiepartnerschaften eingegangen werden. Der dafür erforderliche Netzausbau soll schneller durchgeführt werden. Dazu sollen Netzinfrastrukturen auf allen politischen Ebenen stärker gemeinsam und vorausschauend geplant werden und der Bundesbedarfsplan durch die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber fortgeschrieben werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Strom- und Wasserstoffnetze sollen beschleunigt werden. Auch die Modernisierung und Digitalisierung der Netze, insbesondere der Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für Smart Grids, soll erheblich beschleunigt werden.

Angesichts des bislang nur sehr schleppend vorangehenden Netzausbaus bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen Regierungsparteien ihre Pläne zeitnah umsetzen und der Netzausbau in dem erforderlichen Tempo vorangehen kann.

Der Koalitionsvertrag enthält im Bereich der Themen Infrastruktur und Wasserstoff einige wünschenswerte Vorhaben und Schwerpunkte. Abzuwarten bleibt, wie und wann die Koalition ihre ambitionierten Ziele im gegebenen Rahmen des europäischen Rechts umsetzen wird. Mit Sicherheit wird es regulatorische Neuerungen und Anpassungen geben, über die wir Sie gerne informiert halten.

In den Bereichen Infrastruktur und Wasserstoff beraten wir unsere Mandanten national und international. Weitere Informationen rund um das Thema Infrastruktur stehen Ihnen hier und zum Thema Wasserstoff hier zur Verfügung. 

Kommen Sie für individuelle Fragen gerne auf uns zu.

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