Regierungsentwurf zur Änderung der Mängelhaftung im Kaufrecht und potentielle Auswirkungen auf den Regress in der Lieferkette
Das Bundeskabinett hat am 2. März 2016 eine Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, die – hier allein interessierend – auch eine Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung beinhaltet. Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf am 11. März 2016 dem Bundesrat zugeleitet[1], der am
22. April 2016 zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen hat.[2] Der Bundesrat schlägt vor, die beiden Regelungskomplexe der Reform des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung zu entkoppeln, um die sog. "Haftungsfalle" bezüglich der Ein- und Ausbaukosten noch in dieser Legislaturperiode zu beseitigen.[3]
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte Ende September 2015 einen Referentenentwurf vorgelegt, der teilweise auf heftigen Widerstand auf Seiten der Industrie gestoßen ist. Mit dem nun beschlossenen Regierungsentwurf wurden einige Regelungen des ursprünglichen Entwurfs geändert.