Der Markt der öffentlichen Auftragsvergabe in der Europäischen Union übersteigt jährlich einen Wert von 1500 Milliarden €. Die meisten Projekte werden dabei von mitgliedstaatlichen Vergaberechtsvorschriften beeinflusst, deren Zweck es ist, den freien und fairen Wettbewerb zu stärken sowie gleiche Bedingungen für Bieter in der gesamten EU herzustellen. Unsere Vergaberechts-Praxisgruppe erbringt Beratungsleistungen für staatliche Beschaffungsstellen, bietende Unternehmen sowie für Institutionen, welche öffentliche Aufträge finanzieren.
Wir sind als international integrierte Gruppe tätig und verfügen mit dieser Praxisgruppe über einen institutionalisierten Erfahrungs- und best practice-Austausch. Dieser Austausch erlaubt es uns, unsere national und international tätigen Mandanten maßgeschneidert nach ihren jeweiligen Bedürfnissen betreuen zu können. Unternehmen, die beabsichtigen, Aufträge von öffentlichen Auftraggebern auf neuen Auslandsmärkten zu gewinnen, unterstützen wir durch eine gezielt juristisch-strategische Beratung.
Die gebündelte umfangreiche Erfahrung unserer Vergaberechts-Praxisgruppe in Vergabe-Projekten bedeutet zugleich, dass wir über ein besonderes Verständnis im Hinblick auf die Besonderheiten des betroffenen wirtschaftlichen Umfelds verfügen. Dieses Verständnis ist insbesondere für die z. T. sensible Handhabung komplexer, u. U. von der Öffentlichkeit beobachteter oder sicherheitsrelevanter Vergabe-Projekte notwendig. Durch unseren Ansatz können wir die Bedürfnisse der Beteiligten nachvollziehen bzw. vorhersehen, so dass wir unsere Mandanten in die Lage versetzen, avisierte Projekte zu realisieren. Dies gilt insbesondere für international tätige Bieter.
Unsere besondere Stärke liegt nachweislich in der Beratung bei komplexen technologischen Projekten und bei großen, komplexen Infrastruktur-Projekten insbesondere in folgenden Bereichen: Luft- und Raumfahrt, Verteidigung/ nationale Sicherheit, Kommunikation / IT, Energie, Transport und Logistik, Baugewerbe und Facility Management sowie Gesundheitswesen.
Wir beraten im Rahmen des gesamten Lebenszyklus einer Transaktion hinsichtlich aller auftretenden Rechtsfragen, die die rechts- und investitionssichere Vergabe öffentlicher Aufträge betreffen: über die Planung und Veröffentlichung des Verfahrens sowie der sich ggf. anschließenden Verhandlungen bis zum Zuschlag sowie der anschließenden Auftragsabwicklung (bzw. bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe oder die Aufhebung des Verfahrens). Dadurch sorgen wir u. a. dafür, dass vergaberechtliche Pflichten zwischen staatlicher Beschaffungsstelle, Unternehmern und Nachunternehmern den einschlägigen nationalen und EG-Regeln entsprechen, so dass bspw. die Gewährung/ Erhalt von Fördermitteln bzw. Subventionen unangreifbar ist.