Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen der handelsrechtlichen Vertragsgestaltung – von der strategischen Planung von Transaktionen und der Verhandlung der entsprechenden Verträge bis hin zu der Umsetzung des Deals und dem späteren Vertragsmanagement.
Unsere Anwälte haben detaillierte Kenntnisse und eine breite Erfahrung im Bereich der vertraglichen Gestaltung von nationalen und internationalen Transaktionen. Sie arbeiten proaktiv mit ihren Mandanten zusammen, um die Transaktion auf der Basis ihrer Beratung zum Abschluss zu bringen. Unsere erstklassigen Dienstleistungen basieren auch auf detaillierten Kenntnissen der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Bei Vertragsverhandlungen erstreckt sich unsere Beratung schwerpunktmäßig auf folgende Vertragsarten:
Liefer- und Produktionsverträge
allgemeine Ein- und Verkaufsbedingungen
Kauf-, Marketing-, Werbe- und Promotionverträge
Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge
Joint-Ventures, Kooperationsverträge sowie strategische Partnerschaften
Outsourcing
Lizenz-, Entwicklungs- und Forschungsverträge
Darüber hinaus beraten wir in folgenden Bereichen:
Vertragliche Haftung – Gewährleistungsrechte und -ausschlüsse
Das Recht des Endverbrauchers
Produkthaftung
Handelsbräuche
Promotion und Werbung
Rechtsverhältnisse von Lotterien und Auslobungen
Wettbewerbsrecht und Kartellrecht/Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene
Steuerrecht