Neben dem Gesellschaftsrecht gehört der Bereich des Allgemeinen Handels- und Wirtschaftsrechts zu unserer Kernkompetenz. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung nationaler und internationaler Verträge über den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Wir beraten bei der Formulierung und überarbeitung von AGB´s, insbesondere nationaler und internationaler Liefer-, Einkaufs- und Verkaufsbedingungen. Unsere Teammitglieder haben langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung internationaler Joint Ventures und von Kooperations- und Beteiligungsverträgen. Mit den Besonderheiten bei komplexen Verträgen im Bereich der Hochtechnologie sind wir vertraut. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung, beim Aufbau und der Strukturierung von nationalen und internationalen Vertriebssystemen, insbesondere bei Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Kommissions- und Franchise-Verträgen. Im Konfliktfall stellen wir unsere Erfahrungen im Bereich der Prozessführung, einschließlich der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung. Unsere Teammitglieder sind mit den Statuten z. B. des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit, der International Chamber of Commerce in Paris sowie des Courts of Arbitration in London bestens vertraut.