Bird & Bird Newsletter Arbeitsrecht

September 2011


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Einstellung hoch qualifizierter ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen der Zeitarbeit

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Martin Tschäge LL.M. und Dennis Rüddel, Bird & Bird Düsseldorf

Eine Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Ausländerbeschäftigung sorgt für Klarheit auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung.

Grundsätzlich besteht ein Verbot der Einstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten auf Leiharbeitnehmerbasis. Mit der Durchführungsanweisung zur Ausländerbeschäftigung wird ausdrücklich klargestellt, dass das Verbot nicht für hoch qualifizierte Fachkräfte gilt.
Die Rechtsordnung ermöglicht es, hoch qualifizierten Arbeitskräften, an deren Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht, leichter einen Daueraufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Durch den Abbau dieser bürokratischen Hürde, wird hoch qualifizierten Fachkräften und ihren Arbeitgebern die für ihre Aufenthaltsentscheidung notwendige Planungssicherheit geboten.
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Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigungen bleibt zulässig

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Dr. Ralph S. Panzer, Bird & Bird München

Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25.03.2011 – 18 Sa 77/10

Das LAG Baden-Württemberg bestätigt die Rechtsprechung zur Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigungen. Die Altersgruppenbildung ist ein mögliches Instrument zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im Betrieb. Dieses sozialpolitische Ziel dient auch nicht lediglich dem Arbeitgeberinteresse, sondern auch der Belegschaft. Es ist damit als legitimes Ziel der Arbeits- und Sozialpolitik geeignet, eine altersbezogene Ungleichbehandlung nach deutschen und europäischen Gleichbehandlungsvorgaben zu rechtfertigen. 
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Schriftform ist nur bei Unterschrift mit Namensbezug gewahrt

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Dr. Björn Schiffbauer, Bird & Bird Düsseldorf

Urteil des LAG Hessen vom 22.03.2011, Az.: 13 Sa 1593/10

Amtlicher Leitsatz (Auszug):
Eine eigenhändige Unterschrift im Sinne des § 126 bs. 1 BGB liegt nicht vor, wenn das „Gebilde" überhaupt keinen Bezug zu einem Namen hat. Dies ist der Fall, wenn sich 2 Zeichen mit ca. 1 cm Abstand vorfinden, das 2. Zeichen erkennbar neu angesetzt ist und sich beide Zeichen ähneln.
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"Steuer-Ecke"

Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer

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Prof. Dr. Patrick Sinewe und Dr. Henning Frase, Bird & Bird Frankfurt

Ein Geschäftsführer, der aufgrund eines schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses die Geschäfte einer Kapitalgesellschaft führt, erzielt hieraus grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben dem festen Gehaltsbestandteil kann auch die Gewährung von Tantiemen an den Geschäftsführer zum (lohnsteuerpflichtigen) Arbeitslohn gehören. Grundsätzlich gilt dieser Arbeitslohn als vereinnahmt, wenn der Geschäftsführer über den Arbeitslohn verfügen kann, also bei Zahlung oder Gutschrift. Anders stellt sich jedoch die Situation dar, wenn einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Tantieme gewährt wird, wie der BFH in zwei neuen Urteilen bestätigt hat (Urteile vom 3.2.2011, VI R 66/09 und VI R 4/10).
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 Gastbeitrag:

Ausländische Fach- und Führungskräfte – ein lohnendes Investment

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Michael Langenberger, LANGENBERGER Wirtschaftsmediation & Coaching

Die Bundesregierung hat die Hürden zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer in  Anbetracht des befürchteten Fach- und Führungskräftemangels gesenkt. Viele Unternehmen nutzen bereits die Gelegenheit und sichern sich diese Kompetenzen.

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In dieser Ausgabe

Einstellung hoch qualifizierter ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen der Zeitarbeit


Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigungen bleibt zulässig

 

Schriftform ist nur bei Unterschrift mit Namensbezug gewahrt

 

"Steuer-Ecke"

Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer

 

Gastbeitrag:

Ausländische Fach- und Führungskräfte – ein lohnendes Investment

 

Vorherige Ausgaben

Mai 2011

Juni 2011

Juli 2011

August 2011

Seminare & Events

ab 16. September 2011:

Euroforum Lehrgang Arbeitsrecht mit Dr. Martin Nebeling
 

19. Oktober 2011:

Arbeitsrechtliches §§-Frühstück in Düsseldorf

 

26. Oktober 2011:

Arbeitsrechtliches §§-Frühstück in Frankfurt

 

Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Fragen und Beratungsbedarf bestehen.

Ihr Ansprechpartner bei Bird & Bird hilft Ihnen gerne weiter.

 

Im Übrigen können Beratungsfragen an folgende E-Mail Adresse geschickt werden:

germany@twobirds.com


 


Seminare & Events

 

Arbeitsrechtliches §§-Frühstück in Düsseldorf am 19. Oktober 2011 und in Frankfurt am 26. Oktober 2011

 

Im Rahmen des deutschlandweiten Ausbaus des Arbeitsrechtsteams von Bird & Bird veranstalten wir nun regelmäßig das "§§-Frühstück Arbeitsrecht" zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im HR-Bereich und zwar künftig an allen vier Deutschen Standorten.

 

Wir würden uns sehr freuen, Sie zu einem unserer aktuellen §§-Frühstücke in Düsseldorf oder Frankfurt von 8.30 Uhr bis ca. 11.00 Uhr begrüßen zu dürfen.

 

Themen:

  • Social Media - Facebook, LinkedIn Twitter & Co. am Arbeitsplatz
  • Beschäftigtendatenschutz - Was geht? Was kommt?
  • Flexibilisierunsgtrends 2011

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.

 

Hier gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular für Düsseldorf

 

Hier gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular für Frankfurt



Euroforum Lehrgang Arbeitsrecht

Herr Dr. Nebeling ist Autor beim Euroforum Lehrgang Arbeitsrecht ("Von der Vertragsgestaltung bis zum Aufhebungsvertrag"). Am 16.09.2011 beginnt die zehnte Auflage dieses Lehrgangs "Arbeitsrecht" in 9 Lektionen.

 

Während der 9-wöchigen Weiterbildung erhalten Sie jede Woche eine Lektion welche die aktuellste Rechtsprechung und die letzten Gesetzesänderungen beinhalten. Die Inhalte sind didaktisch so aufbereitet, dass Sie sie selbstständig erlernen und direkt umsetzen können.

 

Machen Sie sich mit den Regelungen und Neuerungen des Arbeitsrechts vertraut und gewährleisten Sie sich so eine rechtssichere Gestaltung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Von der Gestaltung des Arbeitsvertrages bis hin zur Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Lehrgang endet am 11.11.2011.

 

Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine CD-ROM mit sämtlichen Lehrgangstexten und eine detaillierte Teilnahmebescheinigung, die Ihre Weiterbildung dokumentiert. Der Lehrgang ist für Geschäftsführer und Vorstände; Leiter und leitende Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung sowie Personalverantwortliche aus weiteren Abteilungen; Betriebs- und Personalräte; Personal- und Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer konzipiert.

 

Herr Dr. Nebeling bietet den Beziehern des Bird&Bird Arbeitsrechtsnewsletters, die Interesse an diesem Euroforum Lehrgang Arbeitsrecht haben die Möglichkeit an, diesen mit einem Rabatt von 15 % zu buchen.

 

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit Frau Mätz (andrea.maetz@twobirds.com) in Verbindung, die Ihnen sodann ein entsprechendes Anmeldeformular zukommen lassen wird.

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Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die darin enthaltenen Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der hier angesprochenen oder hinsichtlich anderer Themen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Bird & Bird.

Bird & Bird LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht, eintragen im Companies House of England and Wales unter der Nummer OC340318. Der Name Bird & Bird bezeichnet eine internationale Anwaltssozietät, bestehend aus Bird & Bird LLP und ihren verbundenen Sozietäten. Bird & Bird praktiziert in den auf der Homepage angegebenen Standorten. Die Gesellschafter der LLP werden von Bird & Bird als Partner bezeichnet. Counsel, Senior European Consultants und Of-Counsel sind nicht Partner oder Gesellschafter der LLP. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.twobirds.com

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