Einstellung hoch qualifizierter ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen der
Zeitarbeit
Eine Veröffentlichung der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Ausländerbeschäftigung sorgt für Klarheit auf
dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung.
Grundsätzlich besteht ein Verbot
der Einstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten auf Leiharbeitnehmerbasis.
Mit der Durchführungsanweisung zur Ausländerbeschäftigung wird ausdrücklich
klargestellt, dass das Verbot nicht für hoch qualifizierte Fachkräfte gilt.
Die Rechtsordnung ermöglicht es, hoch qualifizierten Arbeitskräften, an deren
Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes wirtschaftliches und
gesellschaftliches Interesse besteht, leichter einen Daueraufenthaltstitel in
Form der Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Durch den Abbau dieser
bürokratischen Hürde, wird hoch qualifizierten Fachkräften und ihren
Arbeitgebern die für ihre Aufenthaltsentscheidung notwendige Planungssicherheit
geboten.
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Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigungen bleibt zulässig
Urteil des Landesarbeitsgerichts
Baden-Württemberg vom 25.03.2011 – 18 Sa 77/10
Das LAG Baden-Württemberg
bestätigt die Rechtsprechung zur Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten
Kündigungen. Die Altersgruppenbildung ist ein mögliches Instrument zur Sicherung
einer ausgewogenen Personalstruktur im Betrieb. Dieses sozialpolitische Ziel
dient auch nicht lediglich dem Arbeitgeberinteresse, sondern auch der
Belegschaft. Es ist damit als legitimes Ziel der Arbeits- und Sozialpolitik
geeignet, eine altersbezogene Ungleichbehandlung nach deutschen und europäischen
Gleichbehandlungsvorgaben zu rechtfertigen.
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Schriftform ist nur bei Unterschrift mit Namensbezug gewahrt
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Dr. Björn Schiffbauer, Bird
& Bird Düsseldorf |
Urteil des LAG Hessen vom
22.03.2011, Az.: 13 Sa 1593/10
Amtlicher Leitsatz (Auszug):
Eine eigenhändige Unterschrift im Sinne des § 126 bs. 1 BGB liegt nicht vor,
wenn das „Gebilde" überhaupt keinen Bezug zu einem Namen hat. Dies ist der Fall,
wenn sich 2 Zeichen mit ca. 1 cm Abstand vorfinden, das 2. Zeichen erkennbar neu
angesetzt ist und sich beide Zeichen ähneln.
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"Steuer-Ecke"
Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein Geschäftsführer, der
aufgrund eines schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses die Geschäfte einer
Kapitalgesellschaft führt, erzielt hieraus grundsätzlich Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit. Neben dem festen Gehaltsbestandteil kann auch die
Gewährung von Tantiemen an den Geschäftsführer zum (lohnsteuerpflichtigen)
Arbeitslohn gehören. Grundsätzlich gilt dieser Arbeitslohn als vereinnahmt, wenn
der Geschäftsführer über den Arbeitslohn verfügen kann, also bei Zahlung oder
Gutschrift. Anders stellt sich jedoch die Situation dar, wenn einem
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Tantieme gewährt wird, wie
der BFH in zwei neuen Urteilen bestätigt hat (Urteile vom 3.2.2011, VI R 66/09
und VI R 4/10).
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Gastbeitrag:
Ausländische Fach- und Führungskräfte – ein lohnendes Investment
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Michael Langenberger, LANGENBERGER Wirtschaftsmediation & Coaching |
Die Bundesregierung hat die
Hürden zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer in Anbetracht des
befürchteten Fach- und Führungskräftemangels gesenkt. Viele Unternehmen nutzen
bereits die Gelegenheit und sichern sich diese Kompetenzen.
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