Bird & Bird Newsletter Corporate November 2011


NewsletterCorp3.jpg

Vorwort

Dr. Alexander Schröder-Frerkes, LL.M.

Schröder-Frerkes_Alexander_DUS.jpg

 

Liebe Leserinnen und Leser,
 
nachfolgend finden Sie die dritte Ausgabe des Bird & Bird Corporate Newsletters für das Jahr 2011.
 
Euro-Schulden-Krise und kein Ende, möchte man in diesen Tagen glauben. Dennoch präsentiert sich die deutsche (Export-)Wirtschaft gegenwärtig als erfreulich robust. Ich wünsche Ihnen, dass auch Sie und Ihr Unternehmen sich den widrigen Umständen zum Trotz auf Erfolgskurs befinden. Um diesen auch gesellschaftsrechtlich etwas zu flankieren, möchten wir Sie auch in dieser Ausgabe wie gewohnt auf aktuelle praxisrelevante Themen und Tendenzen hinweisen.
 
Insbesondere möchte ich Sie auf unsere Rubrik "Aktuelles" mit den neuesten Entwicklungen in unseren Büros verweisen.
 
Nunmehr wünsche ich Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen
 
Ihr
Dr. Alexander Schröder-Frerkes, LL.M.
Managing Partner Germany

 


Rechtsprechung

 

Die Wiederentdeckung der Auslandsbeurkundung in der Schweiz?
Dr. Kerstin Mast / Philipp Bahnmüller, Bird & Bird Düsseldorf

OLG Düsseldorf v. 02.03.2011 – 3 Wx 236/10

Im Corporate Newsletter Mai 2010 wurde das Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 07.10.2009 behandelt, in welchem das LG in einer nicht entscheidungsrelevanten Nebenbemerkung an der Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen bei GmbH-Anteilsübertragungen nach Inkrafttreten des MoMiG und nach der Reform des Schweizer Obligationenrechts zweifelte.  ...weiter

Rechtsprechung

Die Wiederentdeckung der Auslandsbeurkundung in der Schweiz?

 

Kündigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen – Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters

 

Zulässigkeit von Sacheinlagen im Rahmen von Kapitalerhöhungen bei einer Unternehmergesellschaft

 

Beiträge

EU Kommission stellt Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen" vor

 

Die Stellung des Betriebsrats beim asset deal

 

Aktien und Gegenleistung im Rahmen öffentlicher Übernahmeangebote


Angedachte neue steuerliche Implikationen bei Management-Beteiligungen in Private Equity-Transaktionen


Aktuelles

Bird & Bird baut Büro in Hamburg mit 15-köpfigem Medien/IP-Team aus

 

Kontakt

 

Unser Corporate-Team steht Ihnen im Falle von Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rückfragen oder Anregungen zum Newsletter können Sie außerdem gerne an folgende E-Mail Adresse senden:
Newsletter@twobirds.com


Kündigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen – Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters

Kai Kerger, Bird & Bird Frankfurt

Die Eingehung und Beendigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sind für die herrschende und beherrschte Gesellschaft von besonderer

Bedeutung. Der BGH hat nun entschieden, dass bei Kündigung eines Vertrages durch die beherrschte Gesellschaft auch der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt ist und keinem Stimmverbot unterliegt.  ...weiter

 

Zulässigkeit von Sacheinlagen im Rahmen von Kapitalerhöhungen einer Unternehmergesellschaft

Dr. Kevin Ruben / Vanessa Schmieding, Bird & Bird München
BGH macht den Weg frei für Sacheinlagen bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), sofern das GmbH-Mindeststammkapital von EUR 25.000 erreicht wird – BGH, Beschl. v. 19.04.2011 – II ZB 25/10. ...weiter

 

 


Beiträge

EU Kommission stellt Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen" vor
Oliver Köster, Bird & Bird Hamburg
Die EU Kommission hat ein Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen" veröffentlicht. Dieses steht in einer ganzen Reihe von Äußerungen und Überlegungen der Kommission in der letzen Zeit zur europäischen Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts.  ...weiter

 

Die Stellung des Betriebsrats beim asset deal
Dr. Frank Walk, Bird & Bird München

Nach einer Entscheidung des LAG Hessen lässt ein Betriebsinhaberwechsel die Rechtsstellung des für den Betrieb gewählten Betriebsrats so lange unberührt, wie die Identität des Betriebs beim neuen Arbeitgeber fortbesteht. Geht die Identität des Betriebs infolge organisatorischer Änderungen verloren und entsteht dadurch ein neuer Betrieb, endet das Amt des Betriebsrats.  ...weiter

 

Aktien und Gegenleistung im Rahmen öffentlicher Übernahmeangebote
Dr. Armin Göhring / Dr. Moritz PetrikowskiBird & Bird Düsseldorf

Im Rahmen öffentlicher Übernahmeangebote hat der Bieter den Aktionären der zu übernehmenden Gesellschaft (Zielgesellschaft) eine „angemessene Gegenleistung" anzubieten. Bei der Bestimmung der Angemessenheit der Gegenleistung sind bei der Gewährung von Aktien gewisse Besonderheiten zu beachten. ...weiter

 

Angedachte neue steuerliche Implikationen bei Management-Beteiligungen in Private Equity-Transaktionen
Prof. Dr. Patrick Sinewe / Dr. Henning FraseBird & Bird Frankfurt

Management-Beteiligungen sind ein viel genutztes Mittel, um die Führungsmannschaft bei einem Exit weiterhin gemeinsam mit dem Investor an das Unternehmen zu binden. Eine durch eine unmittelbare oder über eine andere Gesellschaft vermittelte Kapitalbeteiligung bietet eine erhebliche Chance für die Wertentwicklung des Unternehmens.  ...weiter

 

 


Aktuelles

Bird & Bird baut Büro in Hamburg mit 15-köpfigem Medien/IP-Team aus
Nur knapp ein halbes Jahr nach der Eröffnung des vierten deutschen Bird & Bird Büros in Hamburg, gewinnt Bird & Bird ein Medien/IP Team für diesen Standort. 15 hochspezialisierte Rechtsanwälte um den renommierten Medien- und Wettbewerbsrechtler Dr. Stefan Engels von Hogan Lovells stießen Mitte Oktober zum Hamburger Büro. Mit ihm kamen Dr. Michael Stulz-Herrnstadt als Partner, Dr. Ulrike Grübler als Senior European Consultant, neun Associates und drei Of-Counsel. 
Das insbesondere für nationale und internationale Medien- und Kommunikationsunternehmen sowie renommierte Markenartikler tätige Team ist breit aufgestellt. Neben der Beratung und Prozessvertretung im Presse-, Urheber-, Titel-, Marken- sowie Wettbewerbs- und Werberecht verfügt die Gruppe auch in den Bereichen Regulierung, Verwaltungs-/Verfassungsprozessrecht sowie im Datenschutz über ausgewiesene Expertise.

 


Kontakt zur Corporate Gruppe

Düsseldorf

Dr. Alexander Schröder-Frerkes

alexander.schroeder-frerkes@twobirds.com

Dr. Armin Göhring

armin.goehring@twobirds.com
 
Frankfurt

Dr. Wolfgang Hess

wolfgang.hess@twobirds.com

Kai Kerger

kai.kerger@twobirds.com
 
Hamburg

Frank Moerchen

frank.moerchen@twobirds.com

Thomas Demmel

thomas.demmel@twobirds.com

 

München

Stefan Münch

stefan.muench@twobirds.com

Dr. Alexander Franz alexander.franz@twobirds.com

 

 

Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die darin enthaltenen Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der hier angesprochenen oder hinsichtlich anderer Themen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Bird & Bird.

Bird & Bird LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht, eintragen im Companies House of England and Wales unter der Nummer OC340318. Der Name Bird & Bird bezeichnet eine internationale Anwaltssozietät, bestehend aus Bird & Bird LLP und ihren verbundenen Sozietäten. Bird & Bird praktiziert in den auf der Homepage angegebenen Standorten. Die Gesellschafter der LLP werden von Bird & Bird als Partner bezeichnet. Counsel, Senior European Consultants und Of-Counsel sind nicht Partner oder Gesellschafter der LLP. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.twobirds.com

Klicken Sie bitte hier um zukünftig keine Nachrichten dieser Art mehr von uns zu erhalten.